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HP 17BII Benutzerhandbuch Seite 225

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Bitte beachten Sie, daß in Stufe 2 die in Stufe 1 ermittelte Restschuld
ebenso weiter verwendet wird und nicht neu einzugeben ist (ebenso
die übrigen Parameter der Stufe 1, d.h. #J, T und R/J. Weder bei der
Neueingabe noch bei der Berechnung eines Parameters braucht der
alte Wert erst gelöscht zu werden, da der alte Wert mit dem neueinge-
gebenen oder berechneten Wert automatisch überspeichert wird. Es ist
deshalb auch nicht erforderlich, bei jedem neuen Beispiel erst
M(C_EARDATA] zu drücken.
Wenn Sie die Berechnungen der Stufe 1 und 2 ausführlich nachvoll-
ziehen und darstellen wollen, so können Sie sich eine Kontostaffelung
gemäß dem Muster auf Seite 187 erstellen. Beginnen Sie dabei mit der
Kreditauszahlung z.B. am 30.06.86, buchen Sie Raten ab dem
30.07.86 und rechnen Sie das Konto nach 3,5 Jahren, also zum
30.12.89 ab.
Zinsabrechnungen führen Sie bei Stufe 1 zu jedem Quartalsende (ab
dem 30.09.86) und in Stufe 2 zu jedem Jahresende (ab 30.06.87)
durch. Da die Betrachtungsperiode während des vierten Jahres endet,
muß die letzte Zinsabrechnung der Stufe 2 in der Mitte des vierten
Laufzeit-Jahres, also am 30.12.89 durchgeführt werden.
Beispiel 2: Wie hoch wäre der anfängliche effektive Jahreszins,
wenn bei ansonsten gleichem Angebot der Hypothekenbank (Bei-
spiel 1) Tilgungsverrechnung und Zinsabrechnung jährlich nachschüs-
sig erfolgten?
Anhand dieses Beispiels wird ein Sonderproblem der Staffelzinsme-
thode aufgezeigt:
A: Staffelzinsmethode
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