K5: Kanalübergreifende Programmkoordinierung und kanalweises Einfahren
6.1 Kanalübergreifende Programmkoordinierung
Siehe auch
Bedingtes Warten (WAITMC) im Bahnsteuerbetrieb (Seite 382)
6.1.2
Bedingtes Warten (WAITMC) im Bahnsteuerbetrieb
Sind in einem Kanal zum Bearbeitungszeitpunkt von WAITMC alle erforderlichen Wartemarken
der anderen Kanäle bereits eingetroffen, wird in diesem Kanal die Verfahrbewegung nicht
gebremst bzw. die weitere Programmbearbeitung nicht angehalten, sondern mit der
Bearbeitung des Folgesatzes fortgefahren.
Voraussetzung
Folgende Funktionen müssen im Kanal aktiv sein:
● Bahnsteuerbetrieb (G64, G641, G642, G643, G644 oder G645)
● Funktion "LookAhead"
Bremsverhalten
Kein Bremsen
Beginnend mit dem Bewegungssatz vor dem Aufruf von WAITMC werden die Wartemarken
der anderen zu synchronisierenden Kanäle geprüft. Liegen diese bereits alle vor, wird nicht
gebremst:
Bild 6-1
Kurzzeitiges Bremsen
Fehlt die Wartemarke eines zu synchronisierenden Kanals, wird mit dem Bremsen begonnen.
Während des Bremsens wird in jedem Interpolatortakt geprüft, ob die noch fehlenden
Wartemarken inzwischen eingetroffen sind. Ist dies der Fall, wird wieder auf die programmierte
Geschwindigkeit beschleunigt:
382
Verlauf der Bahngeschwindigkeit beim bedingten Warten mit WAITCM: Wartemarken aller
Kanäle bereits vorhanden
Funktionshandbuch, 08/2018, 6FC5397-1BP40-6AA2
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