Öl und Fett
Soweit möglich sollten Öle und Fette dem Recycling zugeführt werden. Die
Entsorgung muss durch befugte Personen bzw. Organisationen unter Einhaltung
der örtlich geltenden Vorschriften erfolgen. Öle und Fette dürfen nicht in der Nähe
von Seen, Teichen, Gräben, Abflüssen oder im Erdreich entsorgt werden. Die
Verbrennung muss unter kontrollierten Bedingungen und Einhaltung der örtlich
geltenden Vorschriften erfolgen.
Zu beachten sind außerdem folgende Punkte:
Produkthandbuch - IRB 7600
3HAC022033-003 Revision: AG
•
Auf Wasseroberflächen gelangtes Öl oder Fett kann Organismen schaden.
Zudem kann dadurch der Sauerstofftransfer beeinträchtigt werden.
•
Öl oder Fett kann in das Erdreich eindringen und dadurch das Grundwasser
verschmutzen.
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6 Stilllegung
6.2 Umweltinformationen
Fortsetzung
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