EGB-Hinweise
Elektrostatisch gefährdete Bauelemente (EGB) sind Einzelbauteile, integrierte Schaltungen
oder Baugruppen, die durch elektrostatische Felder oder elektrostatische Entladungen
beschädigt werden können.
Vorschriften zur Handhabung bei EGB:
Beim Umgang mit elektronischen Bauelementen ist auf gute Erdung von Mensch,
Arbeitsplatz und Verpackung zu achten!
Elektronische Bauelemente dürfen von Personen nur berührt werden, wenn
diese Personen über EGB-Armband geerdet sind, oder
diese Personen in EGB-Bereichen mit leitfähigem Fußboden EGB-Schuhe oder EGB-
Elektronische Baugruppen sollten nur dann berührt werden, wenn dies unvermeidbar ist.
Das Anfassen ist nur an der Frontplatte bzw. am Leiterplattenrand erlaubt.
Elektronische Baugruppen dürfen nicht mit Kunststoffen und Bekleidungsteilen mit
Kunststoffanteilen in Berührung gebracht werden.
Elektronische Baugruppen dürfen nur auf leitfähigen Unterlagen abgelegt werden (Tisch mit
EGB-Auflage, leitfähiger EGB-Schaumstoff, EGB-Verpackungsbeutel, EGB-
Transportbehälter).
Elektronische Baugruppen dürfen nicht in die Nähe von Datensichtgeräten, Monitoren oder
Fernsehgeräten gebracht werden (Mindestabstand zum Bildschirm > 10 cm).
An elektronischen Baugruppen darf nur gemessen werden, wenn das Messgerät geerdet
ist (z. B. über Schutzleiter), oder vor dem Messen bei potenzialfreiem Messgerät der
Messkopf kurzzeitig entladen wird (z. B. metallblankes Gehäuse berühren).
Durch betriebsmäßig auftretende elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder
(EMF) kann für Personen, die sich in unmittelbarer Nähe des Produktes aufhalten -
insbesondere für Personen mit Herzschrittmachern, Implantaten o. ä. - eine Gefährdung
auftreten.
Vom Maschinen-/Anlagenbetreiber und von Personen, die sich in der Nähe des Produkts
aufhalten, sind die einschlägigen Richtlinien und Normen zu beachten! Dies sind
beispielsweise im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die EMF-Richtlinie 2004/40/EG,
die Normen EN 12198-1 bis -3 sowie in der Bundesrepublik Deutschland die
Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift BGV 11 mit zugehöriger Regel
BGR 11 "Elektromagnetische Felder".
Danach ist eine Gefährdungsanalyse jedes Arbeitsplatzes durchzuführen, Maßnahmen zur
Reduzierung der Gefahren und Belastungen für Personen abzuleiten und anzuwenden
sowie Expositions- und Gefahrenbereiche festzulegen und zu beachten.
Diesbezügliche Sicherheitshinweise in den Kapiteln sind zu beachten.
Funktionshandbuch
Funktionshandbuch, 06/2012, 6SL3097-4AB10-0AP4
VORSICHT
Erdungsstreifen tragen.
GEFAHR
Vorwort
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