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Gewährleistung; Produkt-Gewährleistung - universal robots UR5 /CB3 Benutzerhandbuch

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1.13. Gewährleistung
1.13.1. Produkt-Gewährleistung
Unbeschadet jeglicher Ansprüche, die der Benutzer (Kunde) gegenüber dem Vertriebshändler
oder Einzelhändler geltend machen kann, wird dem Kunden eine Herstellergarantie entsprechend
den unten stehenden Bedingungen gewährt:
Wenn neue Geräte und deren Komponenten innerhalb von 12 Monaten (maximal 15 Monate ab
Versand) nach Inbetriebnahme Mängel aufgrund von Herstellungs- und/oder Materialfehlern
aufweisen, stellt Universal Robots die erforderlichen Ersatzteile bereit, während der Benutzer
(Kunde) die Arbeitsstunden für den Austausch der Ersatzteile bereitstellt, wobei Universal Robots
das Bauteil entweder durch ein anderes Bauteil austauscht, das dem aktuellen Stand der Technik
entspricht, oder repariert. Diese Gewährleistung verliert ihre Gültigkeit, wenn der Gerätedefekt
auf eine unsachgemäße Behandlung und/oder die fehlende Einhaltung der Informationen in den
Benutzerhandbüchern zurückzuführen ist. Diese Gewährleistung gilt nicht für und erstreckt sich
nicht auf Leistungen, die durch den befugten Vertriebshändler oder den Kunden selbst
durchgeführt werden (z. B. Aufbau, Konfiguration, Herunterladen von Software). Der Kaufbeleg,
aus dem das Kaufdatum hervorgeht, ist als Nachweis für die Gewährleistung erforderlich.
Ansprüche im Rahmen der Gewährleistung sind innerhalb von zwei Monaten einzureichen,
nachdem der Gewährleistungsmangel aufgetreten ist. Das Eigentumsrecht an Geräten oder
Komponenten, die durch Universal Robots ausgetauscht und an Universal Robots
zurückgeschickt wurden, geht auf Universal Robots über. Diese Gewährleistung deckt jegliche
anderen Ansprüche nicht ab, die durch das oder im Zusammenhang mit dem Gerät entstehen.
Nichts in dieser Gewährleistung soll dazu führen, die gesetzlich festgeschriebenen Rechte des
Kunden und die Herstellerhaftung für Tod oder Personenschaden durch die Verletzung der
Sorgfaltspflicht zu begrenzen oder auszuschließen. Der Gewährleistungszeitraum wird nicht
durch Leistungen verlängert, die gemäß den Bestimmungen der Gewährleistung erbracht werden.
Sofern kein Gewährleistungsmangel besteht, behält sich Universal Robots das Recht vor, dem
Kunden die Austausch- und Reparaturarbeiten in Rechnung zu stellen. Die oben stehenden
Bestimmungen implizieren keine Änderungen hinsichtlich der Nachweispflicht zu Lasten des
Kunden. Für den Fall, dass ein Gerät Mängel aufweist, haftet Universal Robots nicht für indirekte,
zufällige, besondere oder Folgeschäden einschließlich - aber nicht beschränkt auf -
Einkommensverluste, Nutzungsausfälle, Produktionsausfälle oder Beschädigungen an anderen
Produktionsmaschinen.
Wenn ein Gerät Mängel aufweist, kommt Universal Robots nicht für Folgeschäden oder Verluste
auf, wie zum Beispiel Produktionsausfall oder Beschädigungen an anderen Produktionsgeräten.
Benutzerhandbuch
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UR5

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