Beschleunigung (B2)
4.2 Funktionen
4.2.18.3
Ersatzkennlinie
Funktion
Kann die programmierte Bahn nicht mit der parametrierten Beschleunigungskennlinie
gefahren werden (z. B. aktiver kinematische Transformation), wird eine Ersatzkennlinie
durch Reduzierung der dynamischen Grenzwerte erzeugt. Die dynamischen Grenzwerte
werden dabei so berechnet, dass sich als Ersatzkennlinie ein optimierter Kompromiss
zwischen maximaler Geschwindigkeit und konstanter Beschleunigung ergibt.
Ersatzkennlinie bei linearen Bahnabschnitten
Wird eine Bahngeschwindigkeit programmiert, die größer der Geschwindigkeit ist bei der das
Beschleunigungsvermögen noch 15% des Maximalwertes beträgt (v
Wert begrenzt. Somit stehen in jeder Bearbeitungssituation mindestens 15% des maximalen
Beschleunigungsvermögens bzw. Drehmoments des Motors zur Verfügung.
Bild 4-9
a
ers
a
15%
v
ers
v
prog
v
15%a
Ersatzkennlinie bei gekrümmten Bahnabschnitten
Bei gekrümmten Bahnabschnitten werden Normalen- und Tangentialbeschleunigung
gemeinsam betrachtet. Die Bahngeschwindigkeit wird dabei soweit reduziert, dass nur
maximal 25% des geschwindigkeitsabhängigen Beschleunigungsvermögens der Achsen für
die Normalenbeschleunigung benötigt wird. Die verbleibenden 75% des
Beschleunigungsvermögens werden für die Tangentialbeschleunigung, also dem Bremsen
bzw. Beschleunigen auf der Bahn, reserviert.
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Ersatzkennlinie der Bahn: Lineare Bahn
:
Konstante Beschleunigung der Ersatzkennlinie
:
Minimale konstante Beschleunigung
a
= 0.15 @ (a
15%
:
Geschwindigkeit der Ersatzkennlinie
:
Programmierte Geschwindigkeit
:
Geschwindigkeit bei a
- a
) + a
max
red
red
15%
), wird auf diesen
15%a
Funktionshandbuch, 01/2008, 6FC5397-0BP10-3AA0
Grundfunktionen