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Funktionale Sicherheit; Maschinensicherheit In Europa - Siemens SINAMICS S120 Funktionshandbuch

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Normen und Vorschriften

11.2 Maschinensicherheit in Europa

11.1.2

Funktionale Sicherheit

Die Sicherheit ist aus Sicht des zu schützenden Gutes unteilbar. Da die Ursachen von
Gefährdungen und damit auch die technischen Maßnahmen zu ihrer Vermeidung aber sehr
unterschiedlich sein können, unterscheidet man verschiedene Arten der Sicherheit, z. B.
durch Angabe der jeweiligen Ursache möglicher Gefährdungen. So spricht man von
"funktionaler Sicherheit", wenn die Sicherheit von der korrekten Funktion abhängt.
Um funktionale Sicherheit einer Maschine oder Anlage zu erreichen, ist es notwendig, dass
die sicherheitsrelevanten Teile der Schutz- und Steuereinrichtungen korrekt funktionieren
und sich im Fehlerfall so verhalten, dass die Anlage in einem sicheren Zustand bleibt oder in
einen sicheren Zustand gebracht wird. Dazu ist die Verwendung besonders qualifizierter
Technik notwendig, die den in den betreffenden Normen beschriebenen Anforderungen
genügt. Die Anforderungen zur Implementierung funktionaler Sicherheit basieren auf den
grundlegenden Zielen:
● Vermeidung systematischer Fehler
● Beherrschung zufälliger Fehler oder Ausfälle
Das Maß für die erreichte funktionale Sicherheit ist die Wahrscheinlichkeit gefährlicher
Ausfälle, die Fehlertoleranz und die Qualität, die durch Vermeidung von systematischen
Fehlern gewährleistet werden soll. Dies wird in den Normen durch spezifische
Klassifizierung ausgedrückt. In IEC/EN 61508, IEC/EN 62061 "Safety Integrity Level" (SIL)
und EN ISO 13849-1 "Kategorie" und "Performance Level" (PL).
11.2
Maschinensicherheit in Europa
Die EG-Richtlinien, die die Realisierung von Produkten betreffen, basieren auf Artikel 95 des
EU-Vertrages, der den freien Warenverkehr regelt. Ihnen liegt ein neues, globales Konzept
("new approach", "global approach") zugrunde:
● EG-Richtlinien enthalten nur allgemeine Sicherheitsziele und legen grundlegende
Sicherheitsanforderungen fest.
● Technische Details können von Normungsgremien, die ein entsprechendes Mandat der
Kommission des Europäischen Parlaments und des Rates haben (CEN, CENELEC), in
Normen festgelegt werden. Diese Normen werden unter einer bestimmten Richtlinie
harmonisiert und im Amtsblatt der Kommission des Europäischen Parlaments und des
Rates gelistet. Die Einhaltung bestimmter Normen ist nicht vom Gesetzgeber
vorgeschrieben. Bei Erfüllung der harmonisierten Normen gilt aber die Vermutung, dass
alle zutreffenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinien erfüllt sind.
● EG-Richtlinien verlangen von den Mitgliedsländern die gegenseitige Anerkennung
nationaler Vorschriften.
Die EG-Richtlinien sind nebeneinander gleichwertig, d. h., wenn mehrere Richtlinien für eine
bestimmte Einrichtung zutreffen, gelten die Anforderungen aller relevanten Richtlinien (z. B.
für eine Maschine mit elektrischer Ausrüstung gilt die Maschinenrichtlinie und die
Niederspannungsrichtlinie).
374
Funktionshandbuch, (FHS), 04/2014, 6SL3097-4AR00-0AP5
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