4.8
Funktionale Sicherheit
Die Sicherheit ist aus Sicht des zu schützenden Gutes unteilbar. Da die Ursachen von
Gefährdungen und damit auch die technischen Maßnahmen zu ihrer Vermeidung aber sehr
unterschiedlich sein können, unterscheidet man verschiedene Arten der Sicherheit, z. B. durch
Angabe der jeweiligen Ursache möglicher Gefährdungen. So spricht man von "funktionaler
Sicherheit", wenn die Sicherheit von der korrekten Funktion abhängt.
Um funktionale Sicherheit einer Maschine oder Anlage zu erreichen, ist es notwendig, dass
die sicherheitsrelevanten Teile der Schutz- und Steuereinrichtungen korrekt funktionieren und
sich im Fehlerfall so verhalten, dass die Anlage in einem sicheren Zustand bleibt oder in einen
sicheren Zustand gebracht wird. Dazu ist die Verwendung besonders qualifizierter Technik
notwendig, die den in den betreffenden Normen beschriebenen Anforderungen genügt. Die
Anforderungen zur Implementierung funktionaler Sicherheit basieren auf den grundlegenden
Zielen:
● Vermeidung systematischer Fehler
● Beherrschung zufälliger Fehler oder Ausfälle
Das Maß für die erreichte funktionale Sicherheit ist die Wahrscheinlichkeit gefährlicher
Ausfälle, die Fehlertoleranz und die Qualität, die durch Vermeidung von systematischen
Fehlern gewährleistet werden soll. Dies wird in den Normen durch spezifische Klassifizierung
ausgedrückt. In IEC/EN 61508, IEC/EN 62061 "Safety Integrity Level" (SIL) und
EN ISO 13849‑1 "Kategorie" und "Performance Level" (PL).
Servo-Antriebssystem SINAMICS S210
Betriebsanleitung, 07/2018, A5E41702836A AB
Antriebsintegrierte Sicherheitsfunktionen
4.8 Funktionale Sicherheit
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