Referenzhandbuch
5 Sicherheit
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Die Rufnummer für den Rückruf kann vom Anrufer frei eingegeben werden.
Und ganz nebenbei steuern Sie über die Einstellungen die Verteilung der Kosten für die Verbindung. Ist in der
Gegenstellenliste ein Rückruf 'Nach Name' vereinbart, übernimmt der rückrufende Router alle Gebühreneinheiten bis
auf die, die für die Namensübermittlung benötigt wird. Ebenfalls fallen Einheiten für den Anrufer an, wenn der Anrufer
nicht über CLIP (Calling Line Identifier Protocol) identifiziert wird. Ist dagegen eine Identifizierung über die Rufnummer
des Anrufers erlaubt und möglich, kommt der Anrufer sogar ganz ohne Kosten weg (Rückruf über den D-Kanal).
Eine besonders effektive Methode des Rückrufs ist das Fast-Call-Back-Verfahren (zum Patent angemeldet). Dieses Verfahren
beschleunigt die Rückrufprozedur beträchtlich. Das Verfahren funktioniert nur dann, wenn es von beiden Gegenstellen
unterstützt wird. Alle aktuellen Router beherrschen das Fast-Call-Back-Verfahren.
5.3 Standort-Verifikation über ISDN oder GPS
Nach einem Diebstahl kann ein Gerät theoretisch von Unbefugten an einem anderen Ort betrieben werden. Auch bei
einer passwortgeschützten Geräte-Konfiguration könnten so die im Gerät konfigurierten RAS-Zugänge, LAN-Kopplungen
oder VPN-Verbindungen unerlaubt genutzt werden, ein Dieb könnte sich Zugang zu geschützten Netzwerken verschaffen.
Der Betrieb des Gerätes kann jedoch mit verschiedenen Mitteln so geschützt werden, dass es nach dem Wiedereinschalten
oder beim Einschalten an einem anderen Ort nicht mehr verwendet werden kann.
5.3.1 GPS-Standort-Verifikation
Für die GPS-Standort-Verifikation können Sie im Gerät eine erlaubte geografische Position definieren. Nach dem Einschalten
aktiviert das Gerät bei Bedarf automatisch das GPS-Modul und prüft, ob es sich an der „richtigen" Position befindet –
nur bei einer positiven Prüfung wird das Router-Modul eingeschaltet. Nach Abschluss der Standort-Verifikation wird das
GPS-Modul automatisch wieder deaktiviert, sofern es nicht manuell eingeschaltet ist.
5.3.2 ISDN-Standort-Verifikation
Mit der ISDN-Standort-Verifikation können Sie den Missbrauch eines Routers verhindern: Der Router überprüft dann
nach jedem Einschalten über einen ISDN-Anruf zu sich selbst, ob er am vorgesehenen Standort installiert ist. Erst wenn
die Standort-Überprüfung erfolgreich ausgeführt wurde, wird das Router-Modul eingeschaltet.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche ISDN-Standort-Verifikation:
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Das Gerät muss aus dem öffentlichen ISDN-Netz erreichbar sein.
1
Während der Überprüfung mit dem Selbstanruf benötigt das Gerät zwei freie B-Kanäle. Solange nur ein freier Kanal
bereitsteht, z. B. weil an einem Mehrgeräteanschluss mit zwei B-Kanälen ein Kanal zum Telefonieren verwendet wird,
kann sich das Gerät nicht selbst über ISDN anrufen.
5.3.3 Konfiguration der Standort-Verifikation
Die Parameter für die Standort-Verifikation finden Sie im LANconfig im Konfigurationsbereich 'Management' auf der
Registerkarte 'Standort'.
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