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Bei Arbeiten unter dem Fahrzeug muß dieses, falls es nicht
auf einer Hebebühne steht, auf zwei oder vier stabilen Unier-
steilböcken stehen. Auf keinen Fall dürfen Arbeiten unter
dem Fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht
ausreichend gesichert ist oder nur mit dem Wagenheber
abgestützt wird. Lebensgefahr!
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Das Fahrzeug nur in unbeladenem Zustand auf ebener,
fester Fläche aufbocken.
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Die Räder, die beim Anheben auf dem Boden stehen
bleiben, mit Keilen gegen Vor- oder Zurückrollen sichern.
Nicht auf die Feststellbremse verlassen, diese muß bei
einigen Reparaturen gelöst werden.
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Fahrzeug mit Unterstellböcken so abstützen, daß jeweils
ein Bein seitlich nach außen zeigt.
Achtung: Durch eine geeignete Gummi- oder Holzzwi-
schenlage werden beim Anheben Beschädigungen am Un-
terbau vermieden.
Anheb- und Aufbockpunkte :
Bordwagenheber und Hebebühne
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Die Aufnahmepunkte -1- sind als Abstützböcke ausge-
legt, und zwar vorn in der Nähe der Vorderräder und hin-
ten an der vorderen Verankerung der Blattfedern.
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Wagenheber hochkurbeln, bis das Rad vom Boden abge-
hoben hat. Fahrzeug mit Unterstellböcken abstützen.
Aufnahmepunkte für den Werkstattwagenheber
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Vorn Holzklotz zwischen Wagenheber und Wagenheber-
ansatz legen.
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Hinten an der Blattfederaufnahme.
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