– In Bezug auf die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equip-
ment) muss der Verwender die elektrischen und elektronischen Kompo-
nenten bei der Außerbetriebnahme trennen und an den entsprechenden
autorisierten Sammelstellen entsorgen oder sie noch installiert dem Her-
steller bei Erwerb eines neuen Produktes zurückgeben.
– Alle Komponenten, die getrennt und auf spezielle Art und Weise zu entsorgen
sind, sind durch ein entsprechendes Zeichen gekennzeichnet.
– Das unbefugte Entsorgen des Elektroschrotts (WEEE) werden entsprechend
der Gesetze des Landes bestraft, in dem die Rechtsverletzung stattfindet.
INFORMATIONEN ZUR SICHERHEIT
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