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Leica Biosystems HistoCore PELORIS 3 Benutzerhandbuch Seite 12

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10.2 Auflösung
a. Der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung jederzeit auflösen, indem er alle Kopien der
Software und Dokumentation zerstört.
b. Die Rechte des Lizenznehmers unter dieser Vereinbarung enden sofort ohne Benachrichtigung
durch Leica Biosystems, wenn der Lizenznehmer eine Bestimmung dieser Vereinbarung
verletzt oder wenn der Lizenznehmer die Zahlungsbedingungen des Liefervertrags nicht
genau einhält. Bei Auflösung muss der Lizenznehmer alle in seinem Besitz oder in seiner
Verantwortung befindlichen Kopien der Software und Dokumentation zerstören.
10.3 Rechtsansprüche und Rechtsmittel
Die Auflösung dieser Vereinbarung nach Maßgabe dieser Klausel 10 hat keine Auswirkungen auf die
der anderen Partei zustehenden Rechtsansprüche oder Rechtsmittel.
10.4 Fortbestand
Nach Aufhebung dieses Vertrages bestehen die folgenden Klauseln 4 (Geistiges Eigentum), 7
(Vertraulichkeit und Datenschutz), 8 (Haftungsausschluss und -begrenzung), 9 (Schadensersatz),
10.3 (Rechtsansprüche und Rechtsmittel), 10.4 (Fortbestand), 11 (Höhere Gewalt) und 12
(Allgemeines) weiter.
11. Höhere Gewalt
Keine der Parteien ist für Säumnis oder Nichterfüllung der durch diese Vereinbarung anfallenden
Verpflichtungen (außer bei Zahlungsverpflichtung) haftbar, wenn diese Säumnis durch höhere
Gewalt entsteht. Wenn ein Säumnis oder eine Nichterfüllung der Verpflichtungen einer Partei auf
einen eingetretenen oder bevorstehenden Akt höherer Gewalt zurückzuführen ist, werden die
Verpflichtungen dieser Partei ausgesetzt. Jede Partei kann diese Vereinbarung auflösen, wenn ein auf
höhere Gewalt zurückzuführender Zustand 90 Tage lang andauert.
12. Allgemeines
12.1 Trennung
Einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung können vollständig oder teilweise vom Rest getrennt
werden, wenn sie rechtwidrig oder uneinklagbar sind, wobei die übrigen Bestimmungen ihre
Gültigkeit behalten.
12.2 Gesamtvereinbarung
Diese Vereinbarung (einschließlich zusätzlicher Bestimmungen, die dem Lizenznehmer durch Leica
Biosystems mitgeteilt werden) stellt die Gesamtvereinbarung der Parteien dar und ersetzt alle
vorherigen Aussagen, Zusagen, Absprachen oder Vereinbarungen, die sich auf den gleichen
Gegenstand beziehen.
12.3 Änderung
Diese Vereinbarung kann nur durch schriftliche Übereinkunft zwischen den Parteien abgeändert
werden.
12.4 Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Victoria, Australien, und beide Parteien
unterwerfen sich der nicht-exklusiven Zuständigkeit der Gerichte dieses Staates.
HistoCore PELORIS 3 Benutzerhandbuch Rev A08 © Leica Biosystems Melbourne Pty Ltd 2021
Softwarelizenzbestimmungen
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