3 Technische Angaben
3
Technische Angaben
3.1
Zulassungen
12
3.1.1 Vorschriften und Normen
Neben den allgemeinen Regeln der Technik sind die einschlägigen Normen,
Vorschriften, Verordnungen und Richtlinien zu beachten:
DIN 4109; Schallschutz im Hochbau
DIN 4755; Ölfeuerungsanlagen Technische Regel Ölfeuerungsinstallation
(TRÖ) Prüfung
DIN 51603-1; Flüssige Brennstoffe, Heizöl EL
DIN 18380; Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
(VOB)
DIN 4753; Wassererwärmungsanlagen für Trink- und Betriebswasser
DIN 1986-4; Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke Ver
wendungsbereiche von Abwasserrohren und -formstücken verschiedener
Werkstoffe
DIN 1988; Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI)
DIN 18160; Abgasanlagen
DIN EN 12828; Heizungssysteme in Gebäuden
DIN EN 15035; Besondere Anforderungen an ölbefeuerte Units f. den
raumluftunabhängigen Betrieb bis einschl. 70 kW
DIN EN 12831; Heizungsanlagen in Gebäuden Verfahren zur Berechnung
der Norm-Heizlast
EN 13384; Abgasanlagen Wärme- und strömungstechnische Berech
nungsverfahren
VDE 0700-102, DIN EN 60335-2-102: Sicherheit elektrischer Geräte für
den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke: Besondere Anforderungen für
Gas-, Öl- und Festbrennstoffgeräte mit elektrischen Anschlüssen
VDI 2035; Richtlinie zur Vermeidung v. Schäden in Warmwasserheizanla
gen
ATV-DVWK-A 251; Kondensate aus Brennwertkesseln
TRÖL; Technische Regeln für Ölanlagen
EnEV Energieeinsparverordnung
Bundes-Immisionsschutzverordnung 3. BImSchV
Feuerungsverordnung, Länderverordnungen
Vorschriften der örtlichen Energieversorgungsunternehmen
Meldepflicht (u.U. Freistellungsverordnung)
ATV-Merkblatt M251 der abwassertechnischen Vereinigung
Bestimmungen der kommunalen Behörden zur Einleitung von Kondens
wasser
3.1.2 Herstellererklärung
Die Einhaltung der Schutzanforderungen gemäß der Richtlinie 04/108/EG
zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) ist nur bei bestimmungsge
mäßem Betrieb der Kessel gegeben.
Die Umgebungsbedingungen gemäß EN 55014 sind einzuhalten.
Ein Betrieb ist nur mit ordnungsgemäß montiertem Gehäuse statthaft.
Die ordnungsgemäße elektrische Erdung ist durch regelmäße Überprüfung
(z.B. jährliche Wartung) der Kessel sicherzustellen.
Beim Austausch von Geräteteilen dürfen nur vom Hersteller vorgeschriebe
ne Originalteile verwendet werden.
Die Kessel erfüllen die grundlegenden Anforderungen der Wirkungsgrad
richtlinie 92/42/EWG als Brennwertkessel.
7653494 - 03 - 07042016