3 Technische Angaben
3
Technische Angaben
3.1
Zulassungen
12
WGB 50 – 110 H
3.1.1
Anforderungen an den Aufstellungsraum
Hinweis
Der Aufstellungsraum muss trocken und frostfrei sein.
Vorsicht!
Keine Chlor- oder Fluorverbindungen in der Nähe des Heizkessels la
gern. Sie sind teilweise korrosiv und können die Verbrennungsluft
kontaminieren. Chlor- oder Fluorverbindungen sind in Aerosol-
Sprays, Anstrichen, Lösungsmitteln, Reinigungsprodukten, Wasch
produkten, Tensiden, Klebstoffen, Streusalzen enthalten.
Warnung!
Gefahr der Beschädigung!
Das Brennwertgerät darf nur in Räumen mit sauberer Verbren
nungsluft aufgestellt werden. Auf keinen Fall dürfen Fremdstoffe
wie z.B. Blütenstaub durch die Ansaugöffnungen ins Geräteinnere
gelangen! Bei starker Staubentwicklung, wie z.B. bei laufenden Bau
arbeiten, darf das Gerät nicht in Betrieb genommen werden. Es kön
nen Schäden am Gerät entstehen!
Gefahr!
Maßnahmen zur Versorgung des Gerätes mit Verbrennungsluft und
zur Abgasabführung dürfen Sie nur in Absprache mit dem Bezirks
schornsteinfeger verändern. Dazu gehören:
Das Verkleinern des Aufstellraums.
Der nachträgliche Einbau fugendichter Fenster und Außentüren.
Das Abdichten von Fenstern und Außentüren.
Das Verschliessen oder Entfernen der Zuluftöffnungen.
Das Abdecken der Schornsteine.
Vorsicht!
Zuströmbereich freihalten!
Be- und Entlüftungsöffnungen dürfen nicht zugestellt oder ver
schlossen werden. Der Zuströmbereich für die Verbrennungsluft
muss freigehalten werden.
Wichtig:
Am Abgasstutzen an der Oberseite des Gerätes befinden sich die
Prüföffnungen für den Schornsteinfeger.
Halten Sie die Prüföffnungen stets zugänglich.
3.1.2
Korrosionsschutz
Beim Anschluss von Wärmeerzeugern an Fußbodenheizungen mit Kunst
stoffrohr, das nicht sauerstoffdicht gemäß DIN 4726 ist, müssen Wärmetau
scher zur Anlagentrennung eingesetzt werden.
3.1.3
Anforderungen an das Heizungswasser
Zur Vermeidung von Korrosionsschäden in der Heizungsanlage ist Heizungs
wasser in Trinkwasserqualität unter Berücksichtigung der Anforderungen
gemäß VDI-Richtlinie 2035 „Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heiz
anlagen" zu verwenden.
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