SICHERHEITSHINWEISE FÜR DEN ARBEITGEBER
– Die Führung der Maschine darf AUSSCHLIESSLICH Bedienpersonal mit Sach-
kenntnissen und Erfahrungen im Umgang mit Maschinen des landwirtschaftli-
chen Sektors bzw. ähnlicher Sektoren anvertraut werden.
– Für Bediener, die nicht über die erforderlichen Sachkenntnisse zum Gebrauch
der Maschine verfügen könnten, sind Schulungen einzuplanen.
– Der Bediener muss über die leicht absehbaren FEHLANWENDUNGEN und die
bleibenden RESTRISIKEN informiert werden.
– Der Bediener muss in der Lage sein, das Bedienungshandbuch zu lesen und zu
verstehen, und er muss die Sicherheitsschilder erkennen können.
– Der Bediener muss zeigen, dass er die entsprechenden Sachkenntnisse hat
und muss sich in einem Zustand befinden, der ein Arbeiten zu Sicherheitsbedin-
gungen ermöglicht.
– Der Arbeitgeber sollte die erfolgte Schulung der Bediener belegen können, um
diese Dokumentation im Falle eines Streitverfahrens vorlegen zu können.
– Die Führung der Maschine NICHT Bedienern anvertrauen, die für diese Aufgabe
nicht geeignet sind, um unzureichende Sicherheitsbedingungen zu verhindern.
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Informationen zur Sicherheit