E
M.Y. 2008
UROCARGO
2222.2
Wichtige Hinweise und genehmigungspflichtige Änderungen
2.1
Wichtige Hinweise und genehmigungspflichtige Änderungen
Sämtliche Fahrgestelländerungen dürfen nur unter Einhaltung nachstehender Richtlinien durchgeführt werden. Besonders zu be-
achten ist:
-
Schweißarbeiten an tragenden Teilen sind absolut verboten (ausgenommen sind die Arbeiten nach Punkt 2.3.4, 2.4 und 2.5);
-
Bohrungen in den Rahmenober- und -untergurten sind nicht gestattet (ausgenommen sind die unter Punkt 2.3.4);
-
Falls eine Nietverbindung durch eine Schraubverbindung ersetzt wird, sind entweder Flanschschrauben und -muttern vergleichbaren
Durchmessers oder Sechskantschrauben mit nächstgrößerem Durchmesser der Festigkeitsklasse 8.8 und selbstsichernde Muttern zu
verwenden. Hierbei sollten jedoch keine größeren Schrauben als M12 verwendet werden (max. Bohrungsdurchmesser 13 mm);
-
in allen Fällen, in denen Fügungen wiederhergestellt werden, die den Einsatz von Schrauben vorsehen, ist vor der Wiederverwen-
dung zu prüfen, ob sich die eingesetzten Schrauben tatsächlich eignen und diese mit dem vorgesehenen Anzugsmoment festge-
zogen sind;
Beim Wiedereinbau von Sicherheitskomponenten ist es verboten, bereits eingesetzte Schrau-
!
ben wieder zu verwenden, und für das Festziehen der neuen Schrauben muss das vorgesehene
spezifische Anzugsmoment beachtet werden (für diesen Wert den Kundendienst kontaktieren).
-
beim Wiedereinbau von Sicherheitskomponenten und dem Austausch von Schraubennieten muss der Sitz der Fügung nach ca.
500 - 1000 km Fahrbetrieb kontrolliert werden.
2.1.1
Hinweise zur Schadenverhütung
Während Schweiß-, Bohr-, Fräs- und Schneidarbeiten in der Nähe von Bremsleitungen und
!
Elektrokabeln die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und erforderlichenfalls
einen Ausbau vorsehen (die in Punkt 2.15 und 5.8 enthaltenen Anweisungen beachten).
Bild 2.1
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FAHRGESTELLÄNDERUNGEN
91444
Wichtige Hinweise und genehmigungspflichtige Änderungen
2-5
Basis - Januar 2009