• Die Befestigung von zusätzlichen Geräten an Rah-
menlängs- und Querträgern muss über Konsolen
(Lochschweißung) erfolgen und bedarf einer Unbe-
denklichkeitsbescheinigung (e Seite 21) von der
zuständigen Abteilung (e Seite 19) welche, über
das Aufbauhersteller-Portal (e Seite 23) online
zu beantragen ist.
• An A- und B-Säule darf weder gebohrt noch
geschweißt werden.
• An C- und D-Säule (Heckportal) darf inklusive der
zugehörigen Dachspriegel nicht geschnitten wer-
den.
• Die zulässigen Achslasten dürfen nicht überschrit-
ten werden.
• Anhängeranschlüsse sind auf Funktion zu prüfen.
• Wird eine Anhängekupplung eingebaut, müssen
die notwendigen Verstärkungen vorhanden sein
(e Seite 165).
• Löcher am Rahmenlängsträger resultieren aus dem
Produktionsprozess und sind nicht zur Befestigung
von An-, Auf-, Ein- und Umbauten geeignet; andern-
falls kann es zu Schäden am Rahmen kommen.
• Bei Aufbauten auf Grundfahrzeugen „Fahrgestell"
ist je nach Aufbau ein Tankgeber-Schutz notwendig.
Siehe hierzu 6.3.1 "Kraftstoffanlage (Ottokraftstoff,
Diesel, Gas)" (e Seite 115).
• Soll ein Fahrzeug einen Niederflurumbau
erhalten, ist über das Aufbauhersteller-Portal
(e Seite 23) online eine Unbedenklichkeits-
bescheinigung (e Seite 21) der zuständigen
Abteilung (e Seite 19) zu beantragen und es ist
der Absatz zur Abgasanlage Euro VI für Niederflur
(e Seite 118) zu beachten.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien Neuer Sprinter - BM 906, Version 31.01.2016
!
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
6 Änderungen am Grundfahrzeug
6.2 Rohbau/Karosserie
a WARNUNG
Der werkseitig verbaute Holzboden (Code V43)
ist integraler Bestandteil der Fahrzeugstruktur bei
Kastenwagen. Sollte bei diesen Fahrzeugen der
Holzboden entfernt werden, kann es zu plastischen
Verformungen am Ladeboden und zu Beeinträchti-
gungen bei der Ladegutsicherung kommen. Entfer-
nen Sie deshalb keinesfalls den werkseitig verbauten
Holzboden.
!
Hinweis
Bei großflächigen Änderungen am Holzboden der
Kastenwagen ist eine Unbedenklichkeitsbescheini-
gung (e Seite 21) von der zuständigen Abteilung
(e Seite 19) erforderlich, die über das Aufbauher-
steller-Portal (e Seite 23) online zu beantragen
ist.
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