8.6
Mobile Kommunikationssysteme
Beim nachträglichen Einbau (e Seite 67) mobiler
Kommunikationssysteme (z. B. Telefon, CB-Funk) müs-
sen folgende Anforderungen erfüllt werden, um spätere
Betriebsstörungen am Fahrzeug zu vermeiden:
• Alle verbauten elektrischen Geräte müssen nach
der Richtlinie ECE-R 10 geprüft und mit dem
e-Kennzeichen versehen sein.
• Das ringförmig aufgebaute MOST-Netz verwendet
einen Lichtwellenleiter als Datenträger zur Übertra-
gung von Audio- und Steuersignalen. Dieses System
ermöglicht die synchrone Datenübertragung mit
hohen Baudraten, ist unempfindlich gegenüber
elektromagnetischen Störungen (EMV), erzeugt
selbst keine elektromagnetischen Störungen und
kann gleichzeitig Audio- und Steuerdaten über-
tragen. Auch bei „Zündung aus" ist das System
verfügbar und wird über eine eigene Weckleitung
aktiviert.
!
Hinweis
Die Lichtwellenleiter dürfen nicht geknickt werden.
Der Mindestbiegeradius beträgt 25 mm.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien Neuer Sprinter - BM 906, Version 31.01.2016
!
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
8 Elektrik/Elektronik
8.6 Mobile Kommunikationssysteme
8.6.1
Geräte
Die maximale Sendeleistung (PEAK) am Fußpunkt der
Antenne darf die folgenden Werte nicht überschreiten.
Länderspezifische Gesetze zu den maximal legitimier-
ten Sendeleistungen sind zu beachten.
Frequenzbereich
Kurzwelle (f < 50 Mhz)
4 m-Band
2 m-Band
Bündelfunk/Tetra
70 cm-Band
GSM 900/AMPS
GSM 1800
UMTS/LTE
• Die mobilen Kommunikationssysteme und Halterun-
gen dürfen nicht im Entfaltungsbereich der Airbags
liegen (e Seite 136).
• Die Geräte müssen fest installiert werden. Der
Betrieb von mobilen Geräten innerhalb des Fahrer-
hauses ist nur über eine reflexionsfrei angebrachte
Außenantenne zulässig.
• Der Sendeteil ist räumlich getrennt von der Fahr-
zeug-Elektronik einzubauen.
• Das Gerät ist vor Nässe und starken mechani-
schen Erschütterungen zu schützen; die zulässige
Betriebstemperatur ist zu beachten.
Maximale Sendeleis-
tung [W]
100
30
50
35
35
10
10
10
242