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Monovalente Betriebsweise; Zuschlag Für Trinkwassererwärmung Bei Monovalenter Betriebsweise; Zuschlag Für Abgesenkten Betrieb - Viessmann VITOCAL 300-A Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise allgemein

Monovalente Betriebsweise

Im monovalenten Betrieb muss die Wärmepumpe als einziger Wär-
meerzeuger den gesamten Wärmebedarf des Gebäudes gemäß
EN 12831 decken.
Bei der Dimensionierung der Wärmepumpe Folgendes beachten:
■ Zuschläge für Sperrzeiten zur Heizlast des Gebäudes berücksich-
tigen. Das Energieversorgungsunternehmen darf die Stromversor-
gung von Wärmepumpen für max. 3 × 2 Stunden innerhalb
24 Stunden unterbrechen.
Zusätzlich individuelle Regelungen von Sondervertragskunden
berücksichtigen.
■ Aufgrund der Gebäudeträgheit bleiben 2 Stunden Sperrzeit unbe-
rücksichtigt.
Hinweis
Zwischen zwei Sperrzeiten muss die Freigabezeit mindestens so
lang sein wie die vorhergegangene Sperrzeit.
Überschlägige Ermittlung der Heizlast auf Basis der beheizten
Fläche
Die beheizte Fläche (in m
2
) wird mit folgendem spezifischen Leis-
tungsbedarf multipliziert:
Passivhaus
Niedrigenergiehaus
Neubau (gemäß EnEV)
Haus (Bj. vor 1995 mit
normaler Wärmedäm-
mung)
Altes Haus (ohne Wärme-
dämmung)
Zuschlag für Trinkwassererwärmung bei monovalenter Betriebsweise
Hinweis
Im bivalenten Betrieb der Wärmepumpe ist die zur Verfügung ste-
hende Heizleistung normalerweise so hoch, dass dieser Zuschlag
nicht berücksichtigt werden muss.
Niedriger Bedarf
*7
Normaler Bedarf
Oder
Etagenwohnung
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
*7
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)
Zuschlag für abgesenkten Betrieb
Da die Wärmepumpenregelung mit einer Temperaturbegrenzung für
abgesenkten Betrieb ausgestattet ist, kann auf den Zuschlag für
abgesenkten Betrieb gemäß EN 12831 verzichtet werden.
*6
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
*7
Falls der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte übersteigt, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
VITOCAL
(Fortsetzung)
10 W/m
40 W/m
50 W/m
80 W/m
120 W/m
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
15 bis 30
30 bis 60
Bezugstemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
30
45
50
Theoretische Auslegung bei 3 × 2 Stunden Sperrzeit oder bei
Einsatz im Smart Grid
Beispiel:
Bestandsgebäude mit normaler Wärmedämmung (80 W/m
einer beheizten Fläche von 180 m
■ Überschlägig ermittelte Heizlast: 14,4 kW
■ Maximale Sperrzeit 3 × 2 Stunden bei minimaler Außentemperatur
gemäß EN 12831
Bei 24 h ergibt sich so eine Tages-Wärmemenge von:
■ 14,4 kW ∙ 24 h = 346 kWh
Um die maximale Tages-Wärmemenge zu decken, stehen aufgrund
der Sperrzeiten für den Wärmepumpenbetrieb nur 18 h pro Tag zur
Verfügung. Wegen der Gebäudeträgheit bleiben 2 Stunden unbe-
rücksichtigt.
■ 346 kWh / (18 + 2) h = 17,3 kW
Die Leistung der Wärmepumpe müsste bei einer maximalen Sperr-
zeit von 3 × 2 Stunden pro Tag also um 17 % erhöht werden.
Oft werden Sperrzeiten nur bei Bedarf geschaltet. Erkundigen Sie
sich beim zuständigen EVU des Kunden über Sperrzeiten.
2
2
2
2
2
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem max. Warmwasser-
bedarf von ca. 50 l pro Person und Tag mit ca. 45 °C ausgegangen.
■ Dieser Bedarf entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca.
0,25 kW pro Person bei 8 h Aufheizzeit.
■ Dieser Zuschlag wird nur berücksichtigt, falls die Summe der
zusätzlichen Heizlast größer ist als 20 % der nach EN 12831
berechneten Heizlast.
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
600 bis 1200
1200 bis 2400
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
ca. 1200
ca. 1800
ca. 2000
Durch die Einschaltoptimierung der Wärmepumpenregelung kann
auch auf den Zuschlag für Aufheizung aus dem abgesenkten Betrieb
verzichtet werden.
2
) und
2
Empfohlener Heizlastzuschlag
*6
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
0,08 bis 0,15
0,15 bis 0,30
Empfohlener Heizlastzuschlag
*6
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
ca. 0,150
ca. 0,225
ca. 0,250
VIESMANN
143
9

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