5.3
Arbeits-, Schutz- und Gefahrenbereich
Arbeitsbereiche müssen auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt wer-
den. Ein Arbeitsbereich ist mit Schutzeinrichtungen abzusichern.
Die Schutzeinrichtungen (z. B. Schutztüre) müssen sich im Schutzbereich be-
finden. Bei einem Stopp bremsen Manipulator und Zusatzachsen (optional)
und kommen im Gefahrenbereich zu stehen.
Der Gefahrenbereich beinhaltet den Arbeitsbereich und die Anhaltewege des
Manipulators und der Zusatzachsen (optional). Sie sind durch trennende
Schutzeinrichtungen zu sichern, um eine Gefährdung von Personen oder Sa-
chen auszuschließen.
Abb. 5-1: Beispiel Achsbereich A1
Stand: 13.07.2011 Version: BA KR 5 scara V6 de
Arbeitsaufgaben
Wartung
Instandsetzung
Außerbetriebnahme
Transport
Arbeiten an der Elektrik und Mechanik des Industrieroboters dürfen
nur von Fachkräften vorgenommen werden.
1
Arbeitsbereich
2
Manipulator
Bediener
Programmierer
3
Anhalteweg
4
Schutzbereich
5 Sicherheit
System-
integrator
x
x
x
x
29 / 119