Ihr Linde-Flurförderzeug bietet bestmögliche Wirtschaftlich-
keit, Sicherheit und Fahrkomfort. In Ihrer Hand liegt es beson-
ders, diese Eigenschaften lange zu erhalten und die daraus
resultierenden Vorteile zu nutzen.
Diese Betriebsanleitung zeigt Ihnen alles Wissenswerte über
Inbetriebnahme, Fahrweise und Instandhaltung.
Für Sonderausrüstungen gelten eigene Bedienungsan-
leitungen, die mit diesen Geräten mitgeliefert werden.
Befolgen Sie je nach Ausführung Ihres flurförderzeugs die
Hinweise zur Bedienung und führen Sie die nach Inspektions-
und Wartungsübersicht vorgeschriebenen Arbeiten regelmä-
ßig, zeitgerecht und mit den hierfür vorgesehenen Betriebs-
stoffen durch.
Die Bezeichnungen im Text: vorn - hinten - links - rechts -
beziehen sich stets auf die Einbaulage der beschriebenen
Teile in Vorwärtsfahrtrichtung des Flurförderzeugs.
2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Linde-Flurförderzeug dient zum Transportieren und Sta-
peln der im Tragfähigkeitsdiagramm angegebenen
Lasten.
Im besonderen verweisen wir auf die dieser Betriebsanleitung
beigefügte Broschüre des VDMA „Regeln für die bestimmungs-
und ordnungsgemäße Verwendung von Flurförderzeugen"
sowie auf die Unfall-Verhütungsvorschriften Ihrer Berufsge-
nossenschaft und die besonderen Maßnahmen zur Teilnah-
me am öffentlichen Straßenverkehr im Rahmen der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).
Die Regeln für die Benutzung von Flurförderzeugen sind von
den zuständigen Personen, insbesondere vom Personal für
die Bedienung und Instandhaltung, unbedingt zu befolgen.
Jede Gefährdung durch bestimmungsfremde Verwendung ist
ein durch den Verwender und nicht durch den Hersteller Linde
zu vertretender Sachverhalt.
Bevor Ihr Flurförderzeug für Arbeiten eingesetzt werden soll,
die in den Richtlinien nicht aufgeführt sind, und zu diesem
Zweck um- bzw. nachgerüstet werden muß, wenden Sie sich
bitte an den Linde-Vertragshändler.
Ohne Genehmigung des Herstellers dürfen keine Änderungen,
insbesondere An- und Umbauten, an Ihrem Flurförderzeug
vorgenommen werden.
Die Instandhaltung darf nur durch qualifizierte und von Linde
autorisierte Personen durchgeführt werden.Tra-gen Sie die
durchgeführten Arbeiten im Flurförderzeug-Brief ein, denn
nur so erhalten Sie sich den Garantieanspruch.
Beschreibung
Ermittlung und Beurteilung von Gefährdun-
gen nach dem Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG) beim Einsatz von Flurförderzeu-
gen (FFZ)
Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber zu beur-
teilen, welche Gefährdungen für die Beschäftigten mit der
Arbeit verbunden sind und welche Maßnahmen des Arbeits-
schutzes erforderlich sind (§ 5 ArbSchG). Das Ergebnis ist zu
dokumentieren (§ 6 ArbSchG). Bei Flurförderzeugeinsätzen
mit gleichartiger Gefährdungssituation können die Ergebnis-
se zusammengefaßt werden. Mit der Aufstellung auf Seite 3
geben wir Ihnen eine Hilfestellung diese Vorschrift zu erfüllen.
Bau und Ausrüstung der Linde-FFZ entsprechen der Maschi-
nenrichtlinie 89/392/EWG und sie sind dementsprechend mit
dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Sie gehören deshalb nicht
zum erforderlichen Umfang der Gefährdungsbeurteilung,
Anbaugeräte durch die eigene
CE-Kennzeichnung ebenfalls nicht. Der Betreiber hat jedoch
die Art und Ausrüstung der FFZ so auszuwählen, daß sie den
örtlichen Einsatzbestimmungen entsprechen.
Um den Einsatz von Linde-FFZ sicher gestalten zu können,
liefern wir bei jedem FFZ neben der Betriebsanleitung die
VDMA-Druckschrift „Regeln für die bestimmungs- und ord-
nungsgemäße Verwendung von Flurförderzeugen" mit.
In der Aufstellung sind wesentliche Gefährdungen genannt,
welche bei Nichtbeachtung am häufigsten die Ursache von
Unfällen sind. Sind betriebsbedingt weitere wesentliche
Gefahren vorhanden, so müssen diese zusätzlich aufgeführt
werden.
In vielen Betrieben werden die Einsatzverhältnisse der FFZ
so weit gleichartig sein, daß die Gefährdungen in einer
Aufstellung zusammengefaßt werden können.
Zu beachten sind auch die Aussagen der jeweils zuständigen
Berufsgenossenschaft zu diesem Thema.