AUSSERBETRIEBNAHME
11.3
Endgültige Außerbetrieb-
nahme und Entsorgung
HINWEIS
Umweltschäden durch falsche Entsor-
gung!
Eine unsachgemäße Trennung und Ent-
sorgung von Betriebsstoffen sowie elektri-
schen, pneumatischen und hydraulischen
Bauteilen kann die Umwelt schädigen.
► Fachgerechte Entsorgung durch
einen Fachbetrieb sicherstellen
► Nationale und örtliche Vorschriften zur
Entsorgung beachten.
Nach der endgültigen Außerbetriebnahme
muss der Anhänger fachgerecht entsorgt
werden. Dabei ist eine getrennte Entsor-
gung der elektrischen, pneumatischen und
hydraulischen Bauteile notwendig.
Um den Anhänger endgültig außer Betrieb
zu nehmen und fachgerecht zu entsorgen,
müssen folgende Maßnahmen durchge-
führt werden:
► Für eine ordnungsgemäße und um-
weltgerechte Entsorgung sorgen.
► Anhänger einer fachgerechten Entsor-
gung durch einen Fachbetrieb zufüh-
ren.
► Nationale und örtliche Vorschriften zur
Entsorgung beachten.
► Vorschriften zur Außerbetriebnahme
der verbauten Zulieferkomponenten
beachten.
ü
Der Anhänger ist endgültig außer Be-
trieb genommen und entsorgt.
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Betriebsanleitung • Sattelanhänger • 505368715-04 • 02/2019