Werden bei einem 1-Gebersystem durch:
a) einen einzelnen elektrischen Fehler im Geber oder
b) einen Geberwellenbruch (bzw. Lösung der Geberwellenkupplung) oder Lösung der
Gebergehäusebefestigung
die Gebersignale statisch (d. h. sie folgen der Bewegung nicht mehr, haben aber korrekte
Pegel), so wird dieser Fehler bei stehendem Antrieb (z. B. im SOS) nicht erkannt.
Der Antrieb wird im Allgemeinen von der weiterhin aktiven Regelung gehalten.
Insbesondere bei Antrieben mit hängender Last ist es aus regelungstechnischer Sicht
vorstellbar, dass ein derartiger Antrieb sich bewegt, ohne dass dies erkannt wird.
Das Risiko des unter a) beschriebenen elektrischen Fehlers im Geber ist prinzipbedingt nur
bei einigen wenigen Gebertypen möglich (z. B. Geber mit Mikroprozessor gesteuerter
Signalerzeugung, wie z. B. EQI der Fa. Heidenhain, HEAG 159/160 der Fa. Hübner,
Messsysteme der Fa. AMO mit Sin/Cos-Signalen).
Alle oben beschriebenen Fehler müssen in die Risikoanalyse des Maschinenherstellers
eingehen. Daraus ergibt sich, dass bei Antrieben mit hängenden/vertikalen bzw. ziehenden
Lasten zusätzliche Sicherungsmaßnahmen notwendig sind, wie z. B. für den Ausschluss
des Fehlers unter a):
Einsatz eines Gebers mit analoger Signalerzeugung oder
Einsatz eines 2-Gebersystems
und für den Ausschluss des Fehlers unter b):
Durchführung einer FMEA zum Geberwellenbruch (bzw. zur Lösung der
Einsatz eines 2-Gebersystems (der Geber darf in diesem Fall nicht an derselben Welle
Safety Integrated
Funktionshandbuch, (FHS), 11/2009, 6SL3097-4AR00-0AP0
WARNUNG
Geberwellenkupplung), sowie zur Lösung der Gebergehäusebefestigung und Nutzung
eines Fehlerausschlusses gemäß z. B. CDV IEC 61800-5-2 oder
befestigt sein).
Systemmerkmale
3.5 Restrisiko
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