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Gew¨ A Hrleistung; Produktgew¨ A Hrleistung - universal robots UR10/CB3 Benutzerhandbuch

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9.1 Produktgew ¨ ahrleistung
Unbeschadet jeglicher Anspr ¨ uche, die der Benutzer (Kunde) gegen ¨ uber dem Ver-
triebsh¨ a ndler oder Einzelh¨ a ndler geltend machen kann, wird dem Kunden eine
Herstellergew¨ a hrleistung entsprechend den unten stehenden Bedingungen gew¨ a hrt:
Wenn neue Ger¨ a te und deren Komponenten innerhalb von 12 Monaten (maximal
15 Monate ab Versand) nach Inbetriebnahme M¨ a ngel aufgrund von Herstellungs-
und/oder Materialfehlern aufweisen, stellt Universal Robots die erforderlichen Er-
satzteile bereit, w¨ a hrend der Benutzer (Kunde) Arbeitsstunden f ¨ ur den Austausch
der Ersatzteile bereitstellt, wobei Universal Robots das Bauteil entweder durch ein
anderes Bauteil austauscht, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht, oder
repariert. Diese Gew¨ a hrleistung verliert ihre G ¨ ultigkeit, wenn der Ger¨ a tedefekt
auf eine unsachgem¨ a ße Behandlung und/oder die fehlende Einhaltung der Infor-
mationen in den Benutzerhandb ¨ uchern zur ¨ uckzuf ¨ uhren ist. Diese Gew¨ a hrleistung
gilt nicht f ¨ ur und erstreckt sich nicht auf Leistungen, die durch den befugten Ver-
triebsh¨ a ndler oder den Kunden selbst durchgef ¨ uhrt werden (z. B. Aufbau, Konfigu-
ration, Herunterladen von Software). Der Kaufbeleg, aus dem das Kaufdatum her-
vorgeht, ist als Nachweis f ¨ ur die Gew¨ a hrleistung erforderlich. Anspr ¨ uche im Rah-
men der Gew¨ a hrleistung sind innerhalb von zwei Monaten einzureichen, nachdem
der Gew¨ a hrleistungsmangel aufgetreten ist. Das Eigentumsrecht an Ger¨ a ten oder
Komponenten, die durch Universal Robots ausgetauscht und an Universal Robots
zur ¨ uckgeschickt wurden, geht auf Universal Robots ¨ uber. Diese Gew¨ a hrleistung
deckt jegliche anderen Anspr ¨ uche nicht ab, die durch das oder im Zusammen-
hang mit dem Ger¨ a t entstehen. Nichts in dieser Gew¨ a hrleistung soll dazu f ¨ uhren,
die gesetzlich festgeschriebenen Rechte des Kunden und die Herstellerhaftung f ¨ ur
Tod oder Personenschaden durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht zu begren-
zen oder auszuschließen. Der Gew¨ a hrleistungszeitraum wird nicht durch Leistun-
gen verl¨ a ngert, die gem¨ a ß den Bestimmungen der Gew¨ a hrleistung erbracht wer-
den. Sofern kein Gew¨ a hrleistungsmangel besteht, beh¨ a lt sich Universal Robots das
Recht vor, dem Kunden die Austausch- und Reparaturarbeiten in Rechnung zu stel-
len. Die oben stehenden Bestimmungen implizieren keine ¨ Anderungen hinsichtlich
der Nachweispflicht zu Lasten des Kunden. F ¨ ur den Fall, dass ein Ger¨ a t M¨ a ngel
aufweist, haftet Universal Robots nicht f ¨ ur indirekte, zuf¨ a llige, besondere oder Fol-
gesch¨ a den einschließlich - aber nicht beschr¨ a nkt auf - Einkommensverluste, Nut-
zungsausf¨ a lle, Produktionsausf¨ a lle oder Besch¨ a digungen an anderen Produktions-
maschinen.
Wenn ein Ger¨ a t M¨ a ngel aufweist, kommt Universal Robots nicht f ¨ ur Folgesch¨ a den
oder Verluste auf, wie zum Beispiel Produktionsausfall oder Besch¨ a digungen an
anderen Produktionsger¨ a ten.
Version 3.1
(rev. 17782)
9 Gew ¨ ahrleistung
I-53
UR10/CB3

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