Ergänzende Hinweise für S-Pedelec Modelle EU
• Gesetzliche Vorschriften: Informieren Sie
sich ausführlich über die für Sie geltenden ge-
setzlichen Vorschriften . Dies betrifft die Versi-
cherung Ihres FLYERs, das Inverkehrbringen
sowie die Benützung von Strassen und Rad-
wegen in Ihrem Land . National gelten teils
unterschiedliche Vorschriften . Diese werden
fortwährend aktualisiert . Beachten Sie, dass
keine Anhänger gezogen werden dürfen, in de-
nen ein Kind sitzt . Auch Kindersitze sind nicht
erlaubt .
• Ebenso gelten EU-weit Helm- und Führer-
scheinpflicht, in einigen anderen Ländern in
national angepasster Form .
• Tausch von Bauteilen: Ihr FLYER ist kein
Fahrrad mehr, sondern ein Kraftfahrzeug . Da-
mit ist es zulassungspflichtig. Die Zulassung
gilt nur für das Fahrzeug in der Original-Aus-
stattung . Deshalb dürfen keine Änderungen
an Ihrem Fahrzeug vorgenommen werden .
Es dürfen nur zu 100% identische Originaler-
satzteile verwendet werden . Ansonsten ist eine
sichere und vorschriftsgemässe Funktion nicht
gegeben . Unfälle und Stürze mit schwersten
Verletzungen können die Folge sein . Ebenso
verfallen Gewährleistung und Garantien .
• Achten Sie auf sicheren Sitz und einwandfreie
Funktion der vorgeschriebenen Komponenten
für ein S-Pedelec:
• Seitenstütze: Aus rechtlichen Gründen ver-
fügt ihr Fahrzeug über eine selbsteinklappen-
de Seitenstütze bzw . über eine Seitenstütze
mit Wegfahrsperre . Machen Sie sich mit der
Funktion dieser Stütze vertraut . Seien Sie be-
sonders vorsichtig um ein ungewolltes Einklap-
pen der Stütze zu verhindern . Stellen Sie ihr
Fahrzeug nur auf ebenen Flächen ab .
• Rückspiegel,
Nummernschildhalter
Bremslicht sind rechtlich vorgeschrieben .
Sie müssen korrekt befestigt sein und immer
einwandfrei funktionieren . Ist dies nicht gege-
ben, dürfen Sie Ihr FLYER S-Pedelec nicht
im öffentlichen Strassenverkehr bewegen .
(im Igelbild: selbsteinklappende Stütze, Spie-
gel, Bremslicht, Nummernschildhalter)
• Lichtfunktion: Aus rechtlichen Gründen ist
die Lichtfunktion immer eingeschaltet sobald
Sie das System einschalten . Die Lichttaste hat
keine Funktion .
• Drehmomente: Bei Arbeiten an Ihrem FLYER
S-Pedelec halten Sie unbedingt die Anzugs-
drehmomente ein . Hierzu muss ein Drehmo-
mentschlüssel eingesetzt werden . Zu stark
oder zu lose angezogene Verschraubungen
können zu Bruch, Fehlfunktion oder Verlust
von Bauteilen führen .
Für S-Pedelecs gelten Helm- und Füh-
rerscheinpflicht, in einigen Ländern in
national angepasster Form . Beachten
Sie die national geltenden Gesetze/Vor-
schriften bezüglich Helmtyp .
Beachten Sie, dass mit S-Pedelec keine
Anhänger gezogen werden dürfen, in
denen ein Kind sitzt . Auch Kindersitze
sind nicht erlaubt .
Die Regelungen und Vorschriften für
E-Bikes werden ständig überarbeitet
und geändert . Informieren Sie sich über
Änderungen in den Rechtsvorschriften,
damit Sie stets auf dem aktuellen Stand
sind .
Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflicht-
versicherung mögliche Schäden, die
durch den Einsatz des FLYER E-Bikes
entstehen, abdeckt .
7. Bestimmungs-
gemässer Gebrauch
FLYER sind für den Transport oder die
Fortbewegung einer einzelnen Person
ausgelegt .
Das Mitführen von Gepäck ist nur zulässig mit
einer am FLYER angebrachten geeigneten Vor-
richtung und sicherer Befestigung des Gepäcks .
Dabei dürfen die maximale Tragfähigkeit des
Gepäckträgers sowie das höchst-zulässige Ge-
samtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten
und
werden (siehe Techn . Daten) .
Zulässiges Gesamtgewicht:
Gewicht Fahrer + Gewicht FLYER + Ge-
wicht Akku + Gewicht Gepäck + Gewicht
Anhänger
Wenn sie so ausgestattet sind, wie es die nationa-
le Gesetzgebung vorschreibt, dürfen FLYER vom
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