S5-95F
18.1.3 Anlagenabnahme
Bevor der Sachverständige die Anlagenprüfung durchführt, sollten Sie Ihre fehlersichere Anlage
mindestens einmal im Sicherheitsbetrieb mit EPROM-Modul getestet haben.
Für die Anlagenabnahme sind vom Betreiber/Errichter folgende Gegenstände bereitzustellen:
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Programmiergerät mit Basispaket STEP 5, COM 95F und KOMDOK (KOMDOK ist nur erfor-
derlich, wenn die Version des Basispakets STEP 5 kleiner als V 6.0).
•
Drucker
•
mindestens drei für den Sicherheitsbetrieb zugelassene EPROM-Module
•
UV-Löschgerät
•
Etiketten zur Beschriftung der EPROM-Module
Vergleich von vorgeprüfter und realisierter Hardware
Für den Vergleich der Hardware benötigt der Sachverständige die Projektierungsliste, einen mit
COM 95F erstellten Ausdruck der Projektierungsdaten und die Bestückungspläne.
Bei der Prüfung der Hardware achtet der Sachverständige u.a.
•
auf die Zulassung der Baugruppen (incl. Ausgabestand)
•
auf den Einsatz von fehlersicheren Baugruppen für sicherheitsgerichtete Signale
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auf die Verdrahtung der E/A-Peripherie
•
auf die Kopplung mit weiteren Geräten
Sollte der Vergleich gravierende Änderungen aufzeigen, ist es möglich, daß der Sachverständige
eine neue Vorprüfung verlangt.
Vergleich von vorgeprüfter und realisierter Software
Für den Vergleich der Software benötigt der Sachverständige von Ihnen das aktuelle Anwender-
programm auf Datenträger als KOMDOK-Listing.
Der Sachverständige vergleicht das vorgeprüfte Anwenderprogramm mit dem installierten
gramm. Für die Überprüfung empfiehlt sich ein automatischer Vergleich mit dem COM 95F-Software-
Vergleicher ( Handbuch COM 95F).
Sollte der Vergleich gravierende Änderungen aufzeigen, ist es möglich, daß der Sachverständige
eine neue Vorprüfung verlangt.
Fehlersimulationen
An der realisierten Anlage sind vor Ort für alle sicherheitsrelevanten Funktionen anhand der im
Rahmen der Vorprüfung erstellten Checkliste Fehlersimulationen durchzuführen.
EWA 4NEB 812 6220-01
Regeln für den sicherheitsgerichteten Einsatz einer S5-95F
Pro-
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