S5-95F
18.13.4 Wartezeiten im Anwenderprogramm
Die Timer T 0 ... T 127 sind nicht remanent. Wird eine noch nicht abgelaufene Mindestwartezeit
durch Netzausfall unterbrochen, so müssen Sie im Anwenderprogramm Sorge tragen, daß diese
Wartezeit eingehalten wird. Speichern Sie die Information über eine gestartete Mindestwartezeit in
einem remanenten Merker und werten Sie diesen Merker im OB22 aus.
18.13.5 Schmiermerkerbereich
Sicherheitshinweis
Die Merker von M 200.0 ...M 255.7 sind für die interne Programmierung von integrierten
Funktionsbausteinen
Sicherheitsgründen ist die Benutzung dieser Merker im Anwenderprogramm nur dann
erlaubt, wenn Sie
•
keine integrierte Funktionsbausteine bzw. ladbaren Standard-Funktionsbausteine
einsetzen
•
vor Aufruf eines integrierten Funktionsbausteins bzw. ladbaren Standard-FB den
Merkerbereich retten und nach Bearbeitung des Bausteins wieder zurückschreiben.
18.13.6 Nachladen von STEP 5-Bausteinen im Testbetrieb
Im Testbetrieb erlaubt die S5-95F das Nachladen von STEP 5-Bausteinen. Nachgeladene Bausteine
werden immer erst im folgenden Zyklus in die Programmbearbeitung aufgenommen.
Damit die S5-95F den nachgeladenen Baustein bearbeiten kann, muß sie den STEP 5-Baustein
intern übersetzen. Die Zeit, die die S5-95F für das Übersetzen benötigt, ist von der Programmlänge
des STEP 5-Bausteins abhängig und kann bis zu 3 s betragen. Beim Nachladen von langen Bau-
steinen kann es deshalb zu Zykluszeitüberschreitungen kommen.
18.13.7
Versorgungsspannung für OB3-Alarm-DE überwachen
Sicherheitshinweis
Wenn die Versorgungsspannung für Onboard-Alarm-DE/Zählereingänge an beiden
Teilgeräten fehlt und keine Zähler projektiert sind , wird von der S5-95F keine
Fehlermeldung ausgegeben.
Wenn Sie den Alarm-DE benutzen, dann müssen Sie deshalb die angeschlossene
Versorgungsspannung im Anwenderprogramm überwachen. Werten Sie hierzu das
Diagnosebyte EB35 sicherheitsgerichtet aus.
EWA 4NEB 812 6220-01
Regeln für den sicherheitsgerichteten Einsatz einer S5-95F
und
ladbaren
Standard-Funktionsbausteinen
reserviert.
Aus
18-33