16.7.
Silizium-Gleichrichterbrücke
B
80/70-20
Si
Der Siliziumgleichrichter bewirkt
eine
Zweiwegegleichrichtung
des Ladestromes
und somit eine
optimale
Batterjeladung.
Die Ladestromstärke
und
somit
die
Funktionsfähigkeit
ist
wie f
olgt zu
überprüfen:
Meßgerät
am
Pluspol
des
Siliziumgleichrichters
und
an Masse
anschließen. Bei
4000
U/min
und
ohne Verbraucher muß
ein Ladestrom
von etwa
1,5
A
gemessen
werde
n
(Funktionsfähigkeit
der Ladespule u.
ä. sei
vorausgesetzt).
Der
Gleichrid1ter
ist
mit vier
DiOden
ausgerüstet,
deren
Durchlaß-
und Sperr-
richtungen durch Durchgangsprüfungen ebenfalls
kontrolliert werden
können
(zwei
benachbarte
Klemmen müssen zweimal,
mit
wechselnder
Polarität, mit
Durchgangsprüfer
geprüft
werden, dabei
muß
die
Ko
ntrollampe
einmal
auf-
leuchten
und einmal nicht
aufleuchten).
16.8.
Licht-,
Signal-
und
Blinkanlage
e
S
51/1
und
S
70/1
Bei
allen
Arbeiten
an
der Licht-,
Signal
oder Blinkanlage sind
dte gesetzlichen
Bestimmungen zu
beachten und
die
Ordnungsmäßigkeit
der
Anlage
n zu
kontrol-
lieren und
nötigenfalls herzustellen.
Scheinwerfereinstellung
und Auswedlseln
der Scbeinwerfergl(lhlampe
Die Scheinwerfereinstellung
wird an der
Einstellwand
bei
~oller
Belastung
des
Fahrzeuges
oder
mit
Hilfe
eines
Einstellgerätes
vorgenommen
·
(x-Wert
=
20). Die
Einregulierung des Abblendlichtes erfolgt durch
Kippen
des Scheinwerfergehäuses.
Klemmschraube
M
6
X
12
(mit
Feder-
scheibe
6)
und
Scharnierschraube
M
6
X
16
(mi
t Federring
B
6 und Sechskant-
mutter M 6)
lösen
und
Schei nwerfer-
gehäuse
um
den erforderlichen
Winkel
schwenken und
Schrauben
wieder
fest
anzie
hen.
Blld 210
Für den Scheinwerfer
sind
grundsätzlich nur
Gl ühlampen
der vorgesehenen
Art
und
Leistung z.u
verwenden.
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