6.7 Garantiebedingungen
Dentsply Sirona gewährt eine Garantie von 2 Jahren auf alle Komponenten des SmartLite Pro
EndoActivator™ Systems, ausgenommen den Akku und die Aktivierungsspitzen . Für den Akku gilt
eine Garantie von 1 Jahr . Für die Aktivierungsspitzen wird keine Garantie gewährt . Die Garantie
beginnt am Datum des Kaufs . Innerhalb des Garantiezeitraums beseitigt Dentsply Sirona kostenlos
alle Mängel am Gerät, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind .
Nicht in dieser Garantie enthalten: Schäden, die auf eine unsachgemäße Verwendung
zurückzuführen sind (Betrieb mit falschem Strom/falscher Spannung, ungeeignete Steckdose,
Bruch, Reinigung mit anderen als den empfohlenen Methoden), die normale Abnutzung und
Mängel, die sich in vernachlässigbarem Ausmaß auf den Wert oder den Betrieb des
Geräts auswirken .
Diese Garantie wird ungültig, wenn Reparaturen von nicht dazu berechtigten Personen
durchgeführt werden .
Diese Garantie gilt in jedem Land, in dem das Gerät von Dentsply Sirona oder dem autorisierten
Händler vertrieben wird und in dem keine Einfuhrbeschränkungen oder gesetzlichen Bestimmungen
gegen die mit dieser Garantie gewährte Leistung bestehen oder sie verhindern .
Eine Leistung aus dieser Garantie hat keinen Einfluss auf das Ablaufdatum der Garantie . Die
Garantie für Ersatzteile oder vollständige Geräte, die ausgetauscht werden, endet zeitgleich mit
dem Ablauf der Garantie für das Gerät .
Für den Fall, dass ein Anspruch zu einem Gerät geltend gemacht wird, geben Sie das vollständige
Gerät (Ladestation, Aufsatz und Handstück) zusammen mit der Rechnung bei Ihrem Händler ab
oder senden es an Ihr nächstgelegenes Dentsply Sirona Service-Zentrum .
Alle anderen Ansprüche, einschließlich jenen, die sich aus dieser Garantie ergeben, sind
ausgeschlossen, es sei denn, unsere Haftung ist gesetzlich vorgeschrieben .
6.8 Chargennummer, Verfallsdatum und Korrespondenz
1 . Bei sämtlicher Korrespondenz sind folgende Nummern anzugeben:
• Bestellnummer
• Seriennummer
• Verfallsdatum
2 . Gemäß den vor Ort geltenden Bestimmungen ist jedes schwerwiegende Ereignis im Hinblick auf
das Gerät beim Hersteller und der zuständigen Behörde anzuzeigen .
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