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Instandhaltung
Motor
Treibgas-Einzelflasche wechseln
HINWEIS
Der Sensor zum Überwachen des Füllstandes
sitzt unter der Treibgasflasche und ist geeicht
für Treibgasflaschen mit einem Füllgewicht
von 11 kg nach EN 1442 und einem Gasge-
misch nach DIN 51622. Bei abweichendem
Flaschendurchmesser oder Gasgemisch-Fül-
lung (mit einem Propan Anteil unter 90 %),
muss der Sensor neu geeicht werden. Wen-
den Sie sich an Ihren Service-Partner. Bei
Verwendung von teilgefüllten Treibgasfla-
schen, kann es zu Fehlanzeigen des Füll-
stands kommen.
GEFAHR
Auf zugelassene Treibgasflaschen achten. Treib-
gasflaschen mit abgelaufenem Prüfdatum dürfen
nicht in Betrieb genommen werden.
Die in der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG gefor-
derten Prüffristen sind unbedingt einzuhalten. Zu-
dem müssen die nationalen Vorschriften unbedingt
beachtet werden. Maßgebend ist das letzte auf der
Treibgasflasche eingeschlagene Prüfdatum.
Sicherheitstechnische Richtlinien für Flüs-
siggas-Kraftfahrzeuge beachten! Der Fla-
schenwechsel darf nur von unterwiesenen
Personen durchgeführt werden.
GEFAHR
Beim Austritt von Flüssiggas besteht
Explosionsgefahr.
Beim Flaschenwechsel nicht rau-
chen, kein offenes Licht und Feuer
verwenden. Treibgasflasche nur
in gut belüfteten Räumen und nicht
in der Nähe von Bodenöffnungen
wechseln. Verbrennungsmotor und
eventuelle Heizung mit Brennkam-
mer abstellen und abkühlen lassen.
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Betriebsanleitung – 393 801 15 50 DE – 03/2015