8.1.2.1
Maschinenrichtlinie
Die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen in Anhang I
der Richtlinie ist für die Sicherheit von Maschinen zwingend notwendig.
Die Schutzziele müssen verantwortungsbewusst umgesetzt werden, um die Forderung nach
Konformität mit der Richtlinie zu erfüllen.
Der Hersteller einer Maschine muss den Nachweis über die Übereinstimmung mit den
grundlegenden Anforderungen erbringen. Dieser Nachweis wird durch die Anwendung
harmonisierter Normen erleichtert.
8.1.2.2
Harmonisierte Europanormen
Harmonisierte Europanormen werden von den beiden Normungsorganisationen CEN
(Comité Européen de Normalisation) und CENELEC (Comité Européen de Normalisation
Électrotechnique) im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet, um die Anforderungen der EG-
Richtlinien für ein bestimmtes Produkt zu präzisieren. Diese Normen (EN-Normen) werden
im Amtsblatt der Kommission des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht
und sind danach ohne Änderungen in nationale Normen zu übernehmen. Sie dienen zur
Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen und der im
Anhang I der Maschinenrichtlinie genannten Schutzziele.
Durch Einhaltung der harmonisierten Normen ergibt sich eine "automatische
Vermutungswirkung" der Erfüllung der Richtlinie, d. h., der Hersteller darf darauf vertrauen,
dass er die Sicherheitsaspekte der Richtlinie erfüllt hat, soweit sie in der jeweiligen Norm
behandelt sind. Allerdings ist nicht jede Europanorm in diesem Sinne harmonisiert.
Entscheidend ist die Listung im Amtsblatt des Europäischen Parlaments und des Rates.
Das europäische Normenwerk für Sicherheit von Maschinen ist hierarchisch aufgebaut. Es
gliedert sich in:
● A-Normen (Grundnormen)
● B-Normen (Gruppennormen)
● C-Normen (Produktnormen)
Zu Typ A-Normen/Grundnormen
A-Normen enthalten grundlegende Begriffe und Festlegungen für alle Maschinen. Dazu zählt
die EN ISO 12100-1 (früher EN 292-1) "Sicherheit von Maschinen, Grundbegriffe,
allgemeine Gestaltungsleitsätze".
A-Normen richten sich primär an die Normensetzer von B- und C-Normen. Die dort
niedergelegten Verfahren zur Risikominimierung können jedoch auch für den Hersteller
hilfreich sein, wenn keine C-Normen vorliegen.
SINAMICS V90, SIMOTICS S-1FL6
Betriebsanleitung, 04/2018, A5E36617825-004
Safety Integrated-Funktion
8.1 Normen und gesetzliche Vorschriften
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