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Sicherheitseinrichtung Und Warnschilder - Jungheinrich EKS 314 Betriebsanleitung

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4.5

Sicherheitseinrichtung und Warnschilder

Sicherheitseinrichtung und Warnschilder: Die in der vorliegenden Betriebsanlei-
tung beschriebenen Sicherheitseinrichtungen, Warnschilder und Warnhinweise müs-
sen immer befolgt werden.
1. Fahrerschutzdach
– Flurförderzeuge mit und ohne Fahrer - einschließlich Kommissionier-
Flurförderzeuge - müssen über ein Fahrerschutzdach verfügen, das
entsprechend
hergestellt wurde.
– Das Fahrerschutzdach wurde entwickelt, um den Fahrer vor herunterfallenden
Gegenständen zu schützen; es bietet jedoch keinen vollkommenen Schutz vor
allen erdenklichen Unfällen. Daher sollte der Bediener nicht annehmen, durch
diese Sicherheitseinrichtungen auf fundierte Entscheidungen und Vorsicht
beim Laden, Transportieren und Stapeln etc. verzichten zu können.
– In Zusammenarbeit mit dem Hersteller kann der Betreiber die Verwendung
eines verstärkten Fahrerschutzdachs oder eines Fahrerschutzdachs mit einer
kleineren Öffnung festlegen.
– Bei der Handhabung von Lasten oberhalb des Mastes sind fundierte
Entscheidungen und maximale Vorsicht von entscheidender Bedeutung.
2. Ausnahmen
– Die Standardhöhe des Fahrerschutzdachs und der vertikale Freiraum
unterhalb des Fahrerschutzdachs können reduziert werden, um den Betrieb mit
einem Fahrerschutzdach auch dann zu ermöglichen, wenn über Kopf
vorhandene Hindernisse die Gesamthöhe des Flurförderzeugs einschränken.
Veränderungen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Hersteller
zulässig.
Warnsysteme: Alle Flurförderzeuge müssen über eine Signalhupe, eine Pfeife, ei-
nen Gong oder andere akustische Systeme verfügen, die vom Bediener betätigt wer-
den können.
Der Betreiber muss entscheiden, ob es aufgrund der Betriebsbedingungen erforder-
lich ist, dass das Flurförderzeug über zusätzliche akustische oder optische Systeme
- wie zum Beispiel Arbeitsbeleuchtung oder Rundumblinkleuchte - verfügt und ist für
die Verwendung und Wartung dieser Systeme verantwortlich.
Der Betreiber sollte zusammen mit dem Hersteller das (die) Zeitintervall(e) für die Be-
tätigung der Warnsysteme festlegen.
Nach Bedarf müssen Verkehrszeichen, Warnsysteme und andere Sicherheitseinrich-
tungen verwendet werden, um das Personal vor dem Kontakt mit Flurförderzeugen
oder den von den Flurförderzeugen betätigten Anlagen zu warnen und zu schützen.
Dazu gehören auch Anlagen, die mit dem Fahrzeugsystem interagieren sollen.
E 30
den
Hersteller-Anweisungen
gemäß
ASME B56.1-2003

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