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Instandhaltung des Flurförderzeuges
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Wartung und Inspektion
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Nur Original-Ersatzteile unterliegen unserer Qualitätskontrolle. Um einen sicheren und zuverlässigen
Betrieb zu gewährleisten, sind nur Ersatzteile des Herstellers zu verwenden. Altteile und ausgetausch-
te Betriebsmittel müssen sachgerecht nach den geltenden Umweltschutzbestimmungen entsorgt wer-
den. Für den Ölwechsel steht Ihnen der Ölservice des Herstellers zur Verfügung.
Wartung und Instandsetzung der Flurförderzeuge darf nur durch sachkundiges Personal des Herstel-
lers durchgeführt werden. Das Flurförderzeug darf nicht mit brennbaren Flüssigkeiten gereinigt wer-
den. Die Reinigung mit einem Dampfstrahler oder entfettenden Produkten ist nur mit größter Vorsicht
durchzuführen, da das Fett der auf Lebensdauer geschmierten Lager verdünnt wird und somit zur Be-
schädigung der Lager führen. Eine spätere Schmierung ist nicht möglich.
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Alle 4000 Betriebsstunden, jedoch mindestens alle 2 Jahre muss der Ölstand kontrolliert werden (aus-
schließlich Typ HV 32): Kapazität: 0,36 Liter. Schmieren Sie die Gelenke mit MoS2-haltigem Gleitlack.
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Wird der Gabelhubwagen bei Reparatur- /Wartungsarbeiten auf die Seite gelegt, kann es es zum Ab-
reißen des Förderstroms der Pumpe kommen. Vor Wiederinbetriebnahme muss ein vollständiges He-
ben des Gabelhubwagens ohne Last durchgeführt werden, um die Pumpe wieder zum Ansaugen zu
bringen.
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Sicherheitsprüfung nach Zeit und außergewöhnlichen Vorkommnissen
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Es ist eine Sicherheitsprüfung entsprechend der nationalen Vorschriften durchzuführen. Jungheinrich
empfiehlt eine Überprüfung nach FEM Richtlinie 4.004. Für diese Prüfungen bietet Jungheinrich einen
speziellen Sicherheitsservice mit entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern.
Das Flurförderzeug muss mindestens einmal jährlich (nationale Vorschriften beachten) oder nach be-
sonderen Vorkommnissen durch eine hierfür besonders qualifizierte Person geprüft werden. Diese
Person muss ihre Begutachtung und Beurteilung unbeeinflusst von betrieblichen und wirtschaftlichen
Umständen nur vom Standpunkt der Sicherheit aus abgeben. Sie muss ausreichende Kenntnisse und
Erfahrung nachweisen, um den Zustand eines Flurförderzeuges und die Wirksamkeit der Schutzein-
richtung nach den Regeln der Technik und den Grundsätzen für die Prüfung von Flurförderzeugen be-
urteilen zu können.
Dabei muss eine vollständige Prüfung des technischen Zustandes des Flurförderzeuges in Bezug auf
Unfallsicherheit durchgeführt werden. Außerdem muss das Flurförderzeug auch gründlich auf Be-
schädigungen untersucht werden, die durch evtl. unsachgemäße Verwendung verursacht sein
könnten. Es ist ein Prüfprotokoll anzulegen. Die Ergebnisse der Prüfung sind mindestens bis zur
übernächsten Prüfung aufzubewahren.
Für die umgehende Beseitigung von Mängeln muss der Betreiber sorgen.
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Als optischer Hinweis wird das Flurförderzeug nach erfolgter Prüfung mit einer Prüfplakette versehen.
Diese Plakette zeigt an, in welchem Monat welchen Jahres die nächste Prüfung erfolgt.
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Endgültige Außerbetriebnahme, Entsorgung
Die endgültige und fachgerechte Außerbetriebnahme bzw. Entsorgung des Flurförderzeuges hat unter
den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Anwenderlandes zu erfolgen. Insbesondere
sind die Bestimmungen für die Entsorgung der Batterie, der Betriebsstoffe sowie der Elektronik und
elektrischen Anlage zu beachten.
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