P r o g r a m m i e r u n g s h a n d b u c h
1.2.1
Körper des Programms.
Der Hauptteil hat folgenden Aufbau.
Kopf
Programmsätze
Programmende
Programmanfang.
Der Anfang des Programms ist ein Satz, der aus dem Zeichen "%" gefolgt vom Namen des
Programms besteht. Der Name des Werkstückprogramms gestattet bis zu 14 Zeichen lang
sein und aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben und Zahlen bestehen kann (Leerstellen
sind nicht zulässig).
%0123
%PROGRAM
%PART923R
Die Programmierung des Anfangs ist obligatorisch, sobald im Programm eine lokale
Subroutinen enthalten sind; im entgegengesetzten Fall ist die Programmierung optional.
Der Name, der im Kopf erscheint, hat keine Beziehung mit dem Namen, unter dem die Datei
gespeichert wird. Beide Namen können verschieden sein.
Körper des Programms.
Der Hauptteil des Programms besteht aus Sätzen, welche die Aufgabe haben,
Arbeitsgänge, Bewegungen, usw. auszuführen.
Programmende.
Das Ende des Programmkörpers wird mit den Funktionen M02 oder M30 definiert, wo Beide
Funktionen äquivalent sind. Die Programmierung dieser Funktionen ist nicht obligatorisch;
wenn das Ende des Programms erreicht ist, ohne dass eine von Ihnen ausgeführt worden
ist, beendet die CNC die Ausführung und zeigt eine Warnung an, die auf diese Umstände
hinweist.
M30
M02
Das Verhalten der CNC nach dem Erreichen des Endes eines Programms ist unterschiedlich
und hängt davon ab, ob man die Funktion M02 oder M30 einprogrammiert hat oder nicht.
Die CNC wählt den ersten Programmsatz aus.
Die CNC hält die Drehung der Spindel an.
Die CNC übernimmt den Startbedingungen.
Die CNC initialisiert die Schnittbedingungen.
(*) Der Spindelstopp hängt davon ab, wie der Maschinenparameter SPDLSTOP konfiguriert
ist.
Der Anfang zeigt der Kopfzeile des Programms. Die
Programmierung des Anfangs ist obligatorisch, sobald im
Programm mehrere lokale Unterprogramme enthalten sind.
Der Hauptteil des Programms ist derjenige, der die
Bewegungen, Arbeitsgänge, usw. enthält.
Mit M02/M30
Ja
Ja
Ja (*)
Ja
Ohne M02/M30
Ja
Nein
Nein
Nein
1.
CNC 8070
(R
: 1709)
EF
·33·