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Normen Und Vorschriften; Allgemeines; Zielsetzung; Funktionale Sicherheit - Siemens SINAMICS G120 Funktionshandbuch

Antriebsintegrierte sicherheitsfunktionen umrichter sinamics g120 serie
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Inhaltsverzeichnis

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A.4

Normen und Vorschriften

A.4.1

Allgemeines

A.4.1.1

Zielsetzung

Aus der Verantwortung, die Hersteller und Betreiber technischer Einrichtungen und Produkte
für die Sicherheit haben, resultiert die Forderung, Anlagen, Maschinen und andere technische
Einrichtungen so sicher zu machen, wie es nach dem Stand der Technik möglich ist. Hierzu
wird von den Wirtschaftspartnern der Stand der Technik bezüglich aller Aspekte, die für die
Sicherheit von Bedeutung sind, in Normen beschrieben. Durch Einhaltung der jeweils
relevanten Normen kann berechtigterweise vermutet werden, dass der Stand der Technik
erreicht wurde und somit der Errichter einer Anlage oder Hersteller einer Maschine oder eines
Gerätes seine Sorgfaltspflicht erfüllt hat.
Die Sicherheitstechnik soll dazu beitragen, die Gefährdung von Mensch und Umwelt durch
technische Einrichtungen so weit wie möglich zu verringern, ohne dadurch die industrielle
Produktion und den Einsatz von Maschinen mehr als unbedingt notwendig einzuschränken.
Durch international abgestimmte Regelwerke soll der Schutz von Mensch und Umwelt allen
Ländern in gleichem Maße zuteilwerden und gleichzeitig sollen Wettbewerbsverzerrungen
aufgrund unterschiedlicher Sicherheitsanforderungen vermieden werden.
In den verschiedenen Regionen und Ländern der Welt gibt es unterschiedliche Konzepte und
Anforderungen zur Gewährleistung von Sicherheit. Die rechtlichen Konzepte und die
Anforderungen wie und wann nachzuweisen ist, ob ausreichende Sicherheit besteht, sind
ebenso unterschiedlich wie die Zuordnung der Verantwortlichkeiten.
Wichtig für Hersteller von Maschinen und Errichter von Anlagen ist, dass immer die Gesetze
und Regeln des Ortes gelten, an dem die Maschine oder Anlage betrieben wird. Beispielsweise
muss die Steuerung einer Maschine, die in den USA betrieben werden soll, den dortigen
Anforderungen genügen, auch wenn der Maschinenhersteller aus dem Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) stammt.
A.4.1.2

Funktionale Sicherheit

Die Sicherheit ist aus Sicht des zu schützenden Gutes unteilbar. Da die Ursachen von
Gefährdungen und damit auch die technischen Maßnahmen zu ihrer Vermeidung aber sehr
unterschiedlich sein können, unterscheidet man verschiedene Arten der Sicherheit, z. B. durch
Angabe der jeweiligen Ursache möglicher Gefährdungen. So spricht man von "funktionaler
Sicherheit", wenn die Sicherheit von der korrekten Funktion abhängt.
Um funktionale Sicherheit einer Maschine oder Anlage zu erreichen, ist es notwendig, dass
die sicherheitsrelevanten Teile der Schutz- und Steuereinrichtungen korrekt funktionieren und
sich im Fehlerfall so verhalten, dass die Anlage in einem sicheren Zustand bleibt oder in einen
sicheren Zustand gebracht wird. Dazu ist die Verwendung besonders qualifizierter Technik
notwendig, die den in den betreffenden Normen beschriebenen Anforderungen genügt. Die
Safety Integrated - SINAMICS G110M, G120, G120C, G120D und SIMATIC ET 200pro FC-2
Funktionshandbuch, 01/2017, FW V4.7 SP6, A5E34261271A AD
Anhang
A.4 Normen und Vorschriften
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