Anhang
A.1
Normen und Vorschriften
A.1.1
Allgemeines
A.1.1.1
Zielsetzung
Aus der Verantwortung, die Hersteller und Betreiber technischer Einrichtungen und Produkte
für die Sicherheit haben, resultiert die Forderung, Anlagen, Maschinen und andere
technische Einrichtungen so sicher zu machen, wie es nach dem Stand der Technik möglich
ist. Dazu wird von den Wirtschaftspartnern der Stand der Technik bezüglich aller Aspekte,
die für die Sicherheit von Bedeutung sind, in Normen beschrieben. Durch Einhaltung der
jeweils relevanten Normen kann sichergestellt werden, dass der Stand der Technik erreicht
ist und damit der Errichter einer Anlage oder Hersteller einer Maschine oder eines Gerätes
seine Sorgfaltspflicht erfüllt hat.
Die Sicherheitstechnik soll dazu beitragen, die Gefährdung von Menschen und Umwelt
durch technische Einrichtungen so gering wie möglich zu halten, ohne dadurch die
industrielle Produktion und den Einsatz von Maschinen mehr als unbedingt notwendig
einzuschränken. Durch international abgestimmte Regelwerke soll der Schutz von Mensch
und Umwelt allen Ländern in gleichem Maße zuteil werden und gleichzeitig sollen
Wettbewerbsverzerrungen wegen unterschiedlicher Sicherheitsanforderungen vermieden
werden.
In den verschiedenen Regionen und Ländern der Welt gibt es unterschiedliche Konzepte
und Anforderungen zur Gewährleistung von Sicherheit. Die rechtlichen Konzepte und die
Anforderungen wie und wann nachzuweisen ist, ob ausreichende Sicherheit besteht, sind
ebenso unterschiedlich wie die Zuordnung der Verantwortlichkeiten.
Wichtig für Hersteller von Maschinen und Errichter von Anlagen ist, dass immer die Gesetze
und Regeln des Ortes gelten, an dem die Maschine oder Anlage betrieben wird.
Beispielsweise muss die Steuerung einer Maschine, die in den USA betrieben werden soll,
den dortigen Anforderungen genügen, auch wenn der Maschinenhersteller aus dem
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) stammt.
Funktionshandbuch Safety Integrated, SINAMICS G120 unmd G120C
Funktionshandbuch, 01/2011, FW 4.4, A5E03052391A AB
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