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Jungheinrich EJE 114 Betriebsanleitung Seite 160

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Ausnahme: Betreiber dürfen nur dann Veränderungen an motorkraftbetriebenen
Flurförderzeugen vornehmen oder vornehmen lassen, wenn der Hersteller sich aus
dem Geschäft zurückgezogen hat und es keinen Geschäftsnachfolger gibt; die
Betreiber müssen jedoch:
– dafür sorgen, dass die auszuführenden Veränderungen von einem Fachingenieur
für Flurförderzeuge und deren Sicherheit geplant, geprüft und ausgeführt werden
– dauerhafte Aufzeichnungen der Konstruktion, Prüfung und Ausführung der
Veränderung haben
– die entsprechenden Veränderungen an den Schildern zur Angabe der
Tragfähigkeit, an den Hinweisschildern und Aufklebern sowie an den Betriebs-
und Werkstatthandbüchern vornehmen und genehmigen lassen
– eine dauerhafte und gut sichtbare Kennzeichnung am Flurförderzeug anbringen,
aus der sich die Art der vorgenommenen Veränderungen, das Datum der
Veränderungen und Name und Adresse der mit dieser Aufgabe betrauten
Organisation entnehmen lassen.
HINWEIS
Nur Originalersatzteile unterliegen der Qualitätskontrolle des Herstellers. Um einen
sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, sind nur Ersatzteile des
Herstellers zu verwenden.
Aus Sicherheitsgründen dürfen im Bereich des Rechners, der Steuerungen und der
IF-Sensoren (Antennen) nur solche Komponenten in das Flurförderzeug eingebaut
werden, die vom Hersteller speziell auf dieses Flurförderzeug abgestimmt wurden.
Diese Komponenten (Rechner, Steuerungen, IF-Sensor (Antenne)) dürfen daher
auch nicht durch gleichartige Komponenten anderer Flurförderzeuge derselben
Baureihe ersetzt werden.
Z
Nach
Prüfungen
Abschnitts „Wiederinbetriebnahme des Flurförderzeugs nach Reinigungs- oder
Wartungsarbeiten" durchgeführt werden, siehe Seite 183.
160
und
Wartungstätigkeiten
müssen
die
Tätigkeiten
des

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