5 Schadenverhütung
5.5.2
Vorkehrungen beim Ausbau von
Druckgasbehältern
Die Druckgasanlage muss drucklos gemacht
werden.
Dazu an allen Druckgasbehältern die Absperrventile
schließen und das restliche Erdgas im Hochdruck-
teil (von den Absperrventilen bis zum Druckregler)
mit laufendem Motor verbrauchen.
Nach dem selbstständigen Abstellen des Motors ist in
den Druckgasleitungen noch ein Restdruck vorhanden.
Das restliche Erdgas muss abgesaugt werden.
Restliches Erdgas im Hochdruckteil, das nicht über
den Motor verbraucht wurde, an der Betankungs-
einheit absaugen.
Nach dem Absaugen unbedingt das Entlüftungsven-
til wieder verschließen und durch eine zuständige
Zulassungsstelle mit einer Plombierung versehen
lassen.
5.5.3
Ausgebauter Druckgasbehälter
Bei ausgebautem Druckgasbehälter die Öffnungen
an Leitungen und Armaturen mit dicht schließen-
den Abdeckkappen verschließen.
Ausgebaute Druckgasbehälter und -pakete nur in
Räumen mit ausreichender Belüftung (Zwangsent-
lüftung nach oben) zwischenlagern (ZH1/454 –
Sicherheitsregeln für die Fahrzeuginstandhaltung).
Behälter vor übermäßiger Erwärmung (> 60 °C)
schützen.
5.5.4
Lackierarbeiten
Bei Composite-Druckgasbehältern (Behälter mit
Faser umwicklung) darf die Faserumwicklung nicht
lackiert werden, sondern nur der metallische Teil
des Druckgasbehälters.
Vor dem Lackieren müssen Absperrventile und
Kennzeichen (Typschilder, Prüfschilder usw.) der
Druck gasanlage abgedeckt werden.
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Mercedes-Benz | Aufbaurichtlinien Lastkraftwagen, Buch III, Ausgabe AeJ2019-1a
Erdgashochdruckleitungen müssen nach DIN 2403
(Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem
Durchflussstoff) mit Farbringen in der Gruppenfarbe
oder in ihrer ganzen Länge in der Gruppenfarbe
gekennzeichnet werden (nur nötig bei einer Lackie-
rung beim Aufbauhersteller; Erdgashochdrucklei-
tungen werden vom Fahrzeughersteller gekenn-
zeichnet).
Wird die Erdgasanlage bei der Lacktrocknung
(Trocknungskabinen/Einbrennlackierung) oder bei
sonstigen Arbeiten Temperaturen von über 60 °C
ausgesetzt, sind vorher die Fahrzeug-Druckgas-
behälter auszubauen und die anderen Teile der
Erdgasanlage vollständig zu leeren und mit Inertgas
zu spülen.
5.5.5
Erdgashochdruckleitungen
Bei Montage von Komponenten des Aufbauherstel-
lers (Pumpen, Zylinder usw.) im Bereich der Druck-
gasleitungen muss ein Mindestabstand von 20 mm
zu den Leitungen eingehalten werden.
Bei Leitungsverlegungen (Elektrik usw.) muss
da rauf geachtet werden, dass sie nicht an den
Druckgasleitungen scheuern.
Müssen Halterungen der Druckgasleitungen
versetzt oder entfernt werden, darf der Abstand
zwischen zwei Befestigungshalterungen max.
1000 mm betragen (VdTÜV-Merkblatt 757,
UN-R 110).
Halterungen der Druckgasleitungen dürfen nicht
in der Materialpaarung Stahl auf Stahl ausgeführt
werden.
Die Leitungsverlegung darf nicht verändert werden,
da diese durch eine zuständige Zulassungsstelle
zertifiziert ist.
Alle Teile der Druckgasanlage (Druckgasbehäl-
ter, Druckgasleitungen) dürfen unter keinen
Umständen Beschädigungen wie Schrammen (z.B.
durch Schleifen) oder Einbrandstellen (z.B. durch
Schweißspritzer) aufweisen, andernfalls müssen
sie durch neue Teile ersetzt werden. Anschließend
muss wieder eine Dichtheitsprüfung durch eine
zuständige Zulassungsstelle oder durch einen zuge-
lassenen Sachkundigen durchgeführt werden.