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Ladekranprüfung - Mercedes-Benz 2019 Actros 963 Serie Aufbaurichtlinie

Lastkraftwagen
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7.5
Ladekranprüfung
Kranaufbauten im Einrechnungsgeschäft
Gemäß §25 BGV/GUV-V D6 muss der Ladekran vor der
ersten Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen
geprüft werden. Als Sachverständiger für die Prüfung
von Kränen zählen nach § 28 BGV/GUV-V D6 neben
den Sachverständigen der technischen Überwachung
nur die von der Berufsgenossenschaft ermächtigten
Sachverständigen. Das hierbei erstellte Dokument ist
den Fahrzeugunterlagen hinzuzufügen und gegenüber
der Daimler AG bei einer Fahrzeugprüfung vorzulegen.
Dies ersetzt eine Regelung aus dem Jahr 1995, bei der
ein sachkundiger Prüfer ausreichend war.
Eine ausführliche Fassung der Ladekranprüfung im
Einrechnungsgeschäft und ein Beispieldokument
für die Fahrzeugunterlagen finden Sie in der Auf-
bauhersteller-Information (für Link siehe Kapitel 9
Zusatzinformationen (→ Seite 235)).
Kranprüfung im Einrechnungsgeschäft 2015/03
Mercedes-Benz | Aufbaurichtlinien Lastkraftwagen, Buch III, Ausgabe AeJ2019-1a
7 Ausführung von Aufbauten
157

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