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Seitliche Schutzvorrichtungen; Unterfahrschutz); Seitlicher Unterfahrschutz - Mercedes-Benz 2019 Actros 963 Serie Aufbaurichtlinie

Lastkraftwagen
Inhaltsverzeichnis

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7 Ausführung von Aufbauten
7.2
Seitliche Schutzvorrichtungen (seitlicher

Unterfahrschutz)

Nach EG-Richtlinie 89/297/EWG ist für Fahrzeuge
über 3,5 t zulässige Gesamtmasse eine seitliche
Schutzvorrichtung vorgeschrieben.
Hiervon ausgenommen sind:
• Sattelzugfahrzeuge
• Arbeitsmaschinen
• Fahrgestelle zur Überführung
• Fahrzeuge, bei denen aus praktischen Gründen kein
seitlicher Unterfahrschutz angebracht werden kann.
⑴ HINWEIS
Geländegängige Fahrzeuge können nicht allein wegen
des Merkmals „Geländefähigkeit" von der Ausrüs-
tungspflicht mit einer seitlichen Schutzvorrichtung
ausgenommen werden.
152
Mercedes-Benz | Aufbaurichtlinien Lastkraftwagen, Buch III, Ausgabe AeJ2019-1a
Basisvorgaben
• Der seitliche Unterfahrschutz darf die Gesamtbreite
des Fahrzeugs nicht erhöhen.
• Der seitliche Unterfahrschutz kann aus einer fort-
laufenden ebenen Fläche, aus Schienen oder einer
Kombination von beiden bestehen.
• Bauteile, wie z.B. Batteriekasten, Druckluftbehälter,
Kraftstoffbehälter, Reserveräder und Werkzeugkäs-
ten, dürfen in die seitliche Schutzvorrichtung inte-
griert werden, wenn die vorgeschriebenen Abmes-
sungen eingehalten werden.
• Die Außenfläche muss glatt, im Wesentlichen flach
oder horizontal gewellt sein. Sie muss soweit wie
möglich von vorn nach hinten durchgehend sein.
• Nieten, Schrauben oder andere Teile dürfen maximal
10 mm über die Außenfläche herausragen und müs-
sen abgerundet sein.
• Brems-, Luft- oder Hydraulikleitungen dürfen nicht
am seitlichen Unterfahrschutz befestigt werden.
• Die Funktion und Zugänglichkeit aller am Fahrzeug
vorhandenen Aggregate und wartungsrelevanten
Bauteile, z.B. Batterien, darf nicht beeinträchtigt
werden.
• Die Abweisprofile müssen ausreichend fest ange-
bracht werden. Klapp- oder Abnehmvorrichtungen
sind erlaubt, sofern sie der Anforderung entspre-
chende Festigkeit aufweisen.
• Alle äußeren Kanten und Ecken müssen mit einem
Radius von mindestens 2,5 mm abgerundet sein.
• Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist
der Aufbauhersteller verantwortlich, der die seitliche
Schutzvorrichtung montiert.

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