4 Druckluftanlage
4.4.4
Gleichmäßigkeit der Bremswirkung
Betriebsbremse
Vorder- und Hinterachsen
Quelle: StVZO §29
⑴ HINWEIS
Nach Änderungen, Erweiterungen und Austausch von
Komponenten der Bremsanlage, z.B. bei Einbau einer
zusätzlichen Achse, muss die Bremsanlage durch eine
technische Prüfstelle abgenommen und auf Funktion
geprüft werden, da ansonsten die Betriebserlaubnis
des Fahrzeugs erlischt.
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Mercedes-Benz | Aufbaurichtlinien Lastkraftwagen, Buch III, Ausgabe AeJ2019-1a
Zulässige Bremswertabwei-
chung zwischen den Rädern
einer Achse
25 % vom größeren Wert