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Bedingungen Für Den Betrieb; Allgemeine Betriebsbedingungen; Bedingungen Für Den Aufstellraum Und Die Umgebung - Bosch JUNKERS SuprapurCompact-O KUB 18 Installationsanleitung Für Den Fachmann

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Inhaltsverzeichnis

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Technische Daten
3.2
Bedingungen für den Betrieb
HINWEIS: Anlagenschaden durch abweichende
Betriebsbedingungen!
Bei Abweichungen von den genannten Betriebs-
bedingungen, kann es zu Störungen kommen. Bei
starken Abweichungen können einzelne Komponenten
oder der Heizkessel zerstört werden.
▶ Maßgebende Angaben auf dem Typschild beachten.
3.2.1

Allgemeine Betriebsbedingungen

Betriebsbedingungen
Mindest-Kesselwasser-
temperatur
In Verbindung mit Regelgeräten für gleitende Kesselwassertemperaturen
Betriebstemperatur wird mit
Regelgerät sichergestellt
Tab. 5
Allgemeine Betriebsbedingungen
3.2.2
Bedingungen für den Aufstellraum und die Umgebung
Betriebsbedingungen
Temperatur im Aufstellraum
Relative Luftfeuchte
Staub/Flugsamen
Halogen-Kohlenwasserstoff-Ver-
bindungen
Gebläse, die dem Aufstellraum
Luft entnehmen.
Kleintiere
Brandschutz
Hochwasser
Tab. 6
Aufstellraum und Umgebung
8
Betriebsunterbrechung
(Totalabschaltung des
Heizkessels)
Automatisch durch Regelgerät
Bemerkungen – Präzisierung der Anforderung
+5...+40 °C
 90 %
Keine Taupunktbildung oder Feuchtigkeitsniederschlag im Aufstellraum
Während des Betriebs darf kein übermäßiger Staubanfall im Aufstellraum
auftreten, z. B.:
• Baustaub durch stark staubende Baumaßnahmen
Die zugeführte Verbrennungsluft darf keine übermäßige Staub- und Flugsamen-
belastung aufweisen, bei Bedarf ist der Zutritt über Luftsiebe zu verhindern, z. B.:
• Luftzufuhr mit Staubbelastung aus der Nähe unbefestigter Straßen und Wege
• Luftzufuhr mit Staubbelastung aus Produktions- oder Verarbeitungsbereichen, z. B.
Steinbrüchen, Bergwerken etc.
• Flugsamen von Korbblütlern
Die Verbrennungsluft muss frei von Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen sein.
▶ Quelle der Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen ausfindig machen und verschließen.
Wenn die Quelle der Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen nicht verschlossen werden
kann:
▶ Verbrennungsluft aus Bereichen heranführen, die nicht durch Halogen-Kohlenwasserstoff-
Verbindungen verunreinigt sind.
▶ Während des Brennerbetriebs keine mechanische Luftfördereinrichtung betreiben, die
Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnimmt, z. B.:
– Dunstabzugshaube
– Wäschetrockner
– Lüftungsgeräte
▶ Aufstellraum und im Besonderen die Zuluftöffnungen gegen das Eindringen von Kleintieren
schützen (z. B. durch Luftgitter).
▶ Abstände zu brennbaren Baustoffen gemäß örtlicher Vorschriften einhalten.
▶ Mindestabstand von 40 cm grundsätzlich einhalten.
▶ Brennbare Stoffe und brennbare Flüssigkeiten nicht in Kesselnähe lagern.
Bei akuter Hochwassergefahr:
▶ Kessel rechtzeitig vor dem Wassereintritt von der Brennstoff- und Netzspannungs-
versorgung trennen.
▶ Mit Wasser in Berührung gekommene Bauteile, Brennerkomponenten, Regel- und Steuer-
einrichtungen vor der Inbetriebnahme erneuern.
Heizkreisregelung mit
Heizungsmischer
Keine Forderung,
erforderlich bei:
• Fußbodenheizungen
• Anlagen mit großem
Wasserinhalt >15 l/kW
SuprapurCompact-O KUB – 6 720 806 690 (2013/10)
Mindest-Rücklauftemperatur
keine Forderung

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