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Bedingungen Für Den Betrieb; Allgemeine Betriebsbedingungen; Betriebsunterbrechung; Bedingungen Für Den Aufstellraum Und Die Umgebung - Bosch Junkers SuprapurCompact-O KUB 18 Installations- Und Wartungsanleitung Für Den Fachmann

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Inhaltsverzeichnis

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Technische Daten
3.2
Bedingungen für den Betrieb
HINWEIS: Anlagenschaden!
Wenn von den genannten Betriebsbedingungen abgewi-
chen wird, kann das zu Störungen führen. Bei starken
Abweichungen können einzelne Komponenten oder der
Heizkessel zerstört werden.
▶ Angaben auf dem Typschild des Heizkessels beach-
ten.

3.2.1 Allgemeine Betriebsbedingungen

Betriebsbedingungen
Mindest-Kesselwasser-
temperatur
In Verbindung mit Regelgeräten für gleitende Kesselwassertemperaturen
keine Forderung,
Betriebstemperatur wird mit
Regelgerät sichergestellt
Tab. 5 Allgemeine Betriebsbedingungen
1) Eine Heizkreisregelung mit Mischer verbessert das Regelverhalten und ist insbesondere bei Anlagen mit mehreren Heizkreisen zu empfehlen.
3.2.2 Bedingungen für den Aufstellraum und die Umgebung
Betriebsbedingungen
Temperatur im Aufstellraum
relative Luftfeuchte
Staub/Flugsamen
Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbin-
dungen
Gebläse, die dem Aufstellraum Luft
entnehmen.
Kleintiere
Brandschutz
Hochwasser
Tab. 6 Aufstellraum und Umgebung
8

Betriebsunterbrechung

(Totalabschaltung des
Heizkessels)
automatisch durch Regelgerät
Bemerkungen – Präzisierung der Anforderung
+5 bis +40 °C
max. 90 %
Keine Taupunktbildung oder Feuchtigkeitsniederschlag im Aufstellraum
Während des Betriebes darf kein übermäßiger Staubanfall im Aufstellraum auftreten, z.
B.:
• Baustaub durch stark staubende Baumaßnahmen
Die zugeführte Verbrennungsluft darf keine übermäßige Staub- und Flugsamenbelas-
tung aufweisen, ggf. ist der Zutritt über Luftsiebe zu verhindern, z. B.:
• Luftzufuhr mit Staubbelastung aus der Nähe unbefestigter Straßen und Wege.
• Luftzufuhr mit Staubbelastung aus Produktions- bzw. Verarbeitungsbereichen, z. B. Stein-
brüchen, Bergwerken etc.
• Flugsamen von Korbblütlern
Die Verbrennungsluft muss frei von Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen sein.
• Quelle der Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen ausfindig machen und verschließen.
Wenn das nicht möglich ist, muss die Verbrennungsluft aus Bereichen herangeführt wer-
den, die nicht durch Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen verunreinigt sind.
Während des Brennerbetriebes darf keine mechanische Luftfördereinrichtung betrieben wer-
den, die Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnimmt, z. B.:
• Dunstabzugshaube
• Wäschetrockner
• Lüftungsgeräte
Der Aufstellraum und im Besonderen die Zuluftöffnungen sind gegen das Eindringen von Klein-
tieren zu schützen, z. B. durch Luftgitter.
Die Abstände zu brennbaren Baustoffen sind gemäß den örtlichen Vorschriften einzuhalten.
Ein Mindestabstand von 40 cm ist grundsätzlich einzuhalten. Brennbare Stoffe und brennbare
Flüssigkeiten dürfen nicht in Kesselnähe gelagert werden.
Bei akuter Hochwassergefahr ist der Heizkessel rechtzeitig vor dem Wassereintritt von der
Brennstoff- und Netzspannungsversorgung zu trennen. Mit Wasser in Berührung gekommene
Bauteile, Brennerkomponenten, Regel- und Steuereinrichtungen müssen vor der Wiederinbe-
triebnahme erneuert werden.
Heizkreisregelung mit
1)
Heizungsmischer
keine Forderung,
jedoch vorteilhaft bei Niedertempe-
raturheizsystemen z. B.
Heizsystemauslegung 55/45 °C
erforderlich bei:
• Fußbodenheizungen
• Anlagen mit großem
Wasserinhalt >15 l/kW
SuprapurCompact-O KUB – 6 720 804 515 (2013/01)
Mindest-Rücklauftemperatur
keine Forderung

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