Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Mindestkennzeichnung - Bosch Rexroth ActiveShuttle 1.0 Betriebsanleitung

Transportfahrzeug
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für Rexroth ActiveShuttle 1.0:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

16/68
Sicherheitshinweise
Bosch Rexroth AG, ActiveShuttle: ActiveShuttle 1.0, 3 842 560 592/2020-07
• Fahrwege müssen frei von hineinragenden Hindernissen sein.
• Im Störungsfall darf das Anfahren von Hindernissen neben und auf Fahrwegen nicht
zu Folgegefährdungen führen.
• Gestörte FTS müssen vom Betreiber erkannt und außer Betrieb gesetzt werden.
• Halte-, Aufl ade- und Abladepositionen nicht in Flucht- oder Fahrwegen planen.
• Halte-, Aufl ade- und Abladepositionen nicht auf, neben oder in der Nähe von
Schrägen/Steigungen/Gefällen planen.
• Um ein Scheren zu vermeiden müssen Halte-, Aufl ade- und Abladepositionen
ausreichend Abstand zu festen Hindernissen haben.
• In die automatisierten Prozesse an Halte-, Aufl ade- und Abladepositionen darf
Bedienpersonal nicht eingreifen.
• Treppenhäuser müssen durch geschlossene Türen vom normalen Fahrbereich
abgetrennt werden. Offen halten von Türen, z. B. durch Blockieren mit Keilen, wird
als Missbrauch betrachtet.
• Treppen, Türen, Laderampen usw. müssen ausreichend weit vom Fahrweg entfernt
sein und müssen gegen Befahren durch vom Schutzfeld erkennbare Barrieren
abgesichert sein.
• Automatische Türen und Tore (z. B. Rolltore) dürfen nicht gemeinsam von FTS und
Personen genutzt werden.
• Arbeiten im Fahrbereich, insbesondere mit Leitern, müssen vermieden bzw.
ausreichend abgesichert werden (z. B. durch eine zweite Person).
• Fluchtwege dürfen durch FTS nicht verengt oder gar blockiert werden.
• Wegen Stolpergefahr keine Wartepositionen in Laufwegen planen.
• Wenn sich Mitarbeiter in Gefahrenbereichen aufhalten, oder in Quellen oder
Senken, z. B. zwischen Kistenstapeln in einem Supermarkt, z. B. im Falle von
Wartungsarbeiten in den Supermärkten, müssen die betroffenen Stellen abgesichert
werden. Dazu ist eine Barriere zu verwenden, die vom FTS erkannt werden kann, in
Kombination mit einer Defi nition des Arbeitsorts als Sperrbereich im übergeordneten
Steuerungssystem. Alternativ durch Einstellung des Betriebs des AMS.
• Eine Einstellung des Betriebs des AMS muss an den betroffenen FTS
überprüft werden, da die Übertragung des Stoppbefehls an die FTS nicht als
Sicherheitsfunktion erfolgt.
• Verwendetes WLAN-Netzwerk vor unbefugtem Zugriff schützen.
• Bei Betrieb auf eigenem Server, den Server vor unbefugtem Zugriff schützen,
Betriebssystem aktuell halten.
Der Betreiber ist verpfl ichtet, nach dem Einrichten von ActiveShuttle alle Fahrwege
nochmals auf mögliche Gefährdungen zu überprüfen!
• Führen Sie vor der erstmaligen Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme
und dann regelmäßig eine Sicherheitstechnische Unterweisung/Schulung des
Betriebspersonals durch (siehe Kapitel 2.9 Schulung des Bedienpersonals).
2.8.1

Mindestkennzeichnung

Verletzungsgefahr durch falsches Verhalten aufgrund fehlender
Sicherheitskennzeichen!
Das ActiveShuttle ist mit folgenden Sicherheitskennzeichen gekennzeichnet:
LASER
1
Complies with 21 CFR 1040.10, 1040.11
& IEC 60825.1
Stellen Sie sicher, dass diese Sicherheitskennzeichen vorhanden und lesbar sind.
VORSICHT

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis