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Persönliche Schutzausrüstung; Verantwortung/Pfl Ichten Des Betreibers - Bosch Rexroth ActiveShuttle 1.0 Betriebsanleitung

Transportfahrzeug
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2.7 Persönliche Schutzausrüstung
• Tragen Sie beim Umgang mit dem Produkt angemessene Schutzausrüstung (z. B.
Sicherheitsschuhe, anliegende Kleidung, Haarnetz bei langen, offenen Haaren).
Als Anlagenbetreiber oder -bediener sind Sie selbst für eine angemessene
Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Produkt verantwortlich.
Alle Bestandteile der persönlichen Schutzaus rüstung müssen intakt sein.
2.8 Verantwortung/Pfl ichten des Betreibers
Der Betreiber ist für Gefahren verantwortlich, die von der Natur des Ladeguts ausgehen.
Durch das Ladegut dürfen keine Gefährdungen für Personen entstehen (wie z. B. Fangen
von Kleidungsstücken, Verbrühen, Verbrennen, Verätzen, Schneiden, Stechen usw.).
Der Betreiber von FTS ist verpfl ichtet alle Anforderungen der
• DIN EN 1525 „Sicherheit von Flurförderzeugen - Fahrerlose Flurförderzeuge und
ihre Systeme"; Anhang A „Anforderungen zur Vorbereitung des Umfeldes"
• Richtlinie VDI 2510 Blatt 1 „Infrastruktur und periphere Einrichtungen für
Fahrerlose Transportsysteme (FTS)"
• Richtlinie VDI 2510 Blatt 2 „Fahrerlose Transportsysteme (FTS) – Sicherheit von FTS"
zu erfüllen und ständig zu überprüfen.
Dazu gehören u. A auch:
• Logistikmitarbeiter schulen (siehe Kapitel 2.9 Schulung des Bedienpersonals).
• Personenverkehr in Gefahrenbereichen reduzieren.
• Warnhinweise in Gefahrenbereichen anbringen.
• Ausreichender Abstand beim Vorbeifahren an Einmündungen, ggf. reduzierte
Geschwindigkeit gewährleisten.
• Weitere Maßnahmen nach Bewertung des Betreibers zur Vermeidung des seitlichen
Hineintretens in das Schutzfeld, wie z. B.
- Spiegel an engen Einmündungen anbringen,
- Bluespot des FTS nutzen,
- Warntöne vor engen Einmündungen geben,
- Türen an Einmündungen vorsehen usw.
• Fahrwege müssen so geplant werden, dass Steigungen/Gefälle nur in Fahrtrichtung
(vorwärts oder rückwärts) befahren werden.
• Fahrwege dürfen keine seitliche Neigung haben.
• Planen Sie keine Kurven/Drehungen auf Steigungen/Gefälle.
• Auf Steigungen/Gefälle in Abhängigkeit von der tatsächlichen Zuladung ggfs.
Langsamfahrzonen defi nieren.
• Fahrwege müssen 0,5 m von festen Hindernissen entfernt geplant werden.
• Fahrwege müssen so geplant werden, dass Fahrzeugbegegnungen möglichst
vermieden werden und somit Kollisionen und Ladungsverlust weitestgehend
ausgeschlossen werden.
• Eine Kollision von FTS darf nicht zu Folgegefährdungen (z. B. durch herabfallende
Ladung) führen.
• Durchfahrten müssen so gestaltet werden, dass ausreichend Abstand zum
Vermeiden von Scheren besteht (Risikobeurteilung entsprechend der Situation).
Zwischen automatisch und manuell genutzten Supermarktspuren min. 50 mm
Abstand.
• Drehungen des FTS ausreichend weit von festen Hindernissen entfernt planen.
• Fahrwege müssen eben, trocken, sauber und frei von herumliegenden
Gegenständen sein. Genaue Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit der
Fahrwege siehe Kapitel 16.5 Anforderungen an den Boden.
• Nach der Reinigung des Hallenbodens darf keine Veränderung der
Oberfl ächenbeschaffenheit der Fahrwege auftreten (z. B. durch Rückstände des
Reiningungsmittels).
• Fahrwege müssen von Gegenständen freigehalten werden, die durch das
Schutzfeld nicht erkannt werden können (siehe Kapitel 16.7 Scanebenen der
Personenschutzsysteme (Laserscanner)).
3 842 560 592/2020-07, ActiveShuttle: ActiveShuttle 1.0, Bosch Rexroth AG
Sicherheitshinweise
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