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Bosch Junkers SuprapurCompact-O KUB 18 Planungsunterlage Seite 80

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Kunststoff-Abgassysteme
12.4
Planungshinweise – Anordnung von Prüföffnungen (mit dem ZIV
12.4.1
Abgasabführungen bis 4 m Länge
Bei zusammen mit der Ölfeuerstätte geprüften Abgaslei-
tungen/-führungen bis 4 m Länge ist eine Prüföffnung
ausreichend. Der Betreiber ist darauf aufmerksam zu
machen, dass das Luft-/Abgassystem im Falle einer Ver-
unreinigung eventuell mit erhöhtem Aufwand zu demon-
tieren ist.
12.4.2
Waagerechter Abschnitt/Verbindungsstück
In waagerechten Abschnitten von Abgasleitungen/Ver-
bindungsstücken ist mindestens eine Prüföffnung vorzu-
sehen. Der maximale Abstand zwischen den
Prüföffnungen beträgt 4 m. An Umlenkungen größer 45 °
müssen Prüföffnungen angeordnet werden.
Für waagerechte Abschnitte/Verbindungsstücke genügt
insgesamt eine Prüföffnung, wenn
• der waagerechte Abschnitt/Verbindungsstück vor der
Prüföffnung nicht länger als 2,0 m ist und
• sich die Prüföffnung im waagerechten Abschnitt/Ver-
bindungsstück höchstens 0,3 m vom senkrechten Teil
entfernt befindet und
• sich im waagerechten Abschnitt/Verbindungsstück
vor der Prüföffnung nicht mehr als zwei Bögen befin-
den.
Ggf. ist eine weitere Prüföffnung in der Nähe der Feuer-
stätte erforderlich, wenn Kehrrückstände nicht in die
Feuerstätte gelangen dürfen.
12.4.3
Abgasabführungen über 4 m Länge
Bei zusammen mit der Ölfeuerstätte geprüften Abgaslei-
tungen/-führungen von mehr als 4 m Länge gelten nach-
folgend aufgeführte Regelungen. Diese beziehen sich auf
die DIN 18160-1 „Abgasanlagen – Planung und Ausfüh-
rung".
Senkrechter Abschnitt
Die untere Prüföffnung des senkrechten Abschnitts der
Abgasleitung darf angeordnet werden:
a im senkrechten Teil der Abgasanlage direkt oberhalb
der Einführung des Verbindungsstückes (
oder
b seitlich im Verbindungsstück höchstens 0,3 m entfernt
von der Umlenkung in den senkrechten Teil der Abgasan-
lage (
Bild 42).
Abgasanlagen, die nicht von der Mündung aus gereinigt
werden können, müssen eine weitere obere Prüföff-
nung bis zu 5 m unterhalb der Mündung haben. Senk-
rechte Teile von Abgasleitungen, die eine Schrägführung
größer 30 ° zwischen der Achse und der Senkrechten
aufweisen, benötigen in einem Abstand von höchstens
0,3 m zu den Knickstellen Prüföffnungen.
Bei senkrechten Abschnitten kann auf die obere Prüf-
öffnung auch verzichtet werden, wenn
• der senkrechte Teil der Abgasanlage höchstens ein-
mal bis zu 30 ° schräggeführt (gezogen) ist und
• die untere Prüföffnung nicht mehr als 15 m von der
Mündung entfernt ist.
1) Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (Zentralinnungsverband)
80
Prüföffnungen sind so einzubauen, dass sie möglichst
leicht zugänglich sind.
Bild 42
Bild 42)
Suprapur KUB 18/22/30/35-3 – 6 720 806 173 (2013/01)
1)
abgestimmt)
1
0,3 m
2
6 720 806 173-10.1T

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