8. Garantiebedingungen
8.1 Garantieumfang
Die Torqeedo GmbH, Friedrichshafener Straße 4a in 82205 Gilching, Deutschland garan-
tiert dem Endabnehmer eines Torqeedo Außenborders, dass das Produkt während des
nachstehend festgelegten Deckungszeitraumes frei von Material- und Verarbeitungsfeh-
lern ist. Torqeedo wird den Endabnehmer von den Kosten der Beseitigung eines Material-
oder Verarbeitungsfehlers freihalten. Diese Freihalteverpflichtung gilt nicht für alle durch
einen Garantiefall veranlassten Nebenkosten und alle sonstigen finanziellen Nachteile
(z.B. Kosten für Abschleppen, Telekommunikation, Verpflegung, Unterkunft, entgangene
Nutzung, Zeitverlust usw.).
Die Garantie endet zwei Jahre nach dem Tag der Übergabe des Produktes an den
Endabnehmer. Ausgenommen von der zweijährigen Garantie sind Produkte, die – auch
vorübergehend – für gewerbliche oder behördliche Zwecke genutzt wurden. Für diese
gilt die gesetzliche Gewährleistung. Der Garantieanspruch verjährt mit Ablauf von sechs
Monaten nach Entdeckung des Fehlers.
Ob fehlerhafte Teile instand gesetzt oder ausgetauscht werden, entscheidet Torqeedo.
Distributoren und Händler, die Reparaturarbeiten an Torqeedo-Motoren durchführen,
haben keine Vollmacht, für Torqeedo rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleißteile und Routinewartungen.
Torqeedo ist berechtigt die Garantieansprüche zu verweigern wenn
• die Garantie nicht ordnungsgemäß eingereicht wurde (insbesondere Kontaktaufnahme
vor Einsendung reklamierter Ware, Vorliegen eines vollständig ausgefüllten Garantie-
scheins und des Kaufbelegs, vgl. Garantieprozess),
• vorschriftswidrige Behandlung des Produktes entstanden ist,
• die Sicherheits-, Handhabungs- und Pflegehinweise der Bedienungsanleitung nicht
befolgt wurden,
• der Kaufgegenstand in irgendeiner Weise umgebaut, modifiziert oder mit Teilen oder
Zubehörartikeln ausgerüstet worden ist, die nicht zu der von Torqeedo ausdrücklich
zugelassenen bzw. empfohlenen Ausrüstung gehören,
• vorangegangene Wartungen oder Reparaturen nicht durch von Torqeedo autorisierte
Betriebe vorgenommen wurden bzw. andere als Original-Ersatzteile verwendet wurden,
es sei denn der Endabnehmer kann nachweisen, dass der zur Ablehnung des Garantie-
anspruchs berechtigende Tatbestand die Entwicklung des Fehlers nicht begünstigt hat.
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