Allgemeine Garantiebedingungen
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Allgemeine Garantiebedingungen
12.1 Gewährleistung und Haftung
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate und umfasst alle Bauteile des
Ultralight Systems.
Der Gewährleistungszeitraum beginnt ab dem Tag der Auslieferung des
Ultralight Systems an den Endkunden.
12.2 Garantieumfang
Die Torqeedo GmbH, Friedrichshafener Straße 4a D-82205 Gilching, garantiert dem
Endabnehmer eines Ultralight Systems, dass das Produkt während des nachstehend
festgelegten Deckungszeitraumes frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.
Torqeedo wird den Endabnehmer von den Kosten der Beseitigung eines Material-
oder Verarbeitungsfehlers freihalten. Diese Freihalteverpflichtung gilt nicht für alle
durch einen Garantiefall veranlassten Nebenkosten und alle sonstigen finanziellen
Nachteile (z. B. Kosten für Abschleppen, Telekommunikation, Verpflegung, Unter-
kunft, entgangene Nutzung, Zeitverlust, usw.).
Die Garantie endet zwei Jahre nach dem Tag der Übergabe des Produkts an den
Endabnehmer. Ausgenommen von der zweijährigen Garantie sind Produkte, die –
auch vorübergehend – für gewerbliche oder behördliche Zwecke genutzt werden.
Für diese gilt die gesetzliche Gewährleistung. Der Garantieanspruch verjährt mit Ab-
lauf von sechs Monaten nach Entdeckung des Fehlers.
Ob fehlerhafte Teile instand gesetzt oder ausgetauscht werden, entscheidet
Torqeedo. Distributoren und Händler, die Reparaturarbeiten an Torqeedo Motoren
durchführen, haben keine Vollmacht, rechtsverbindliche Erklärungen für Torqeedo
abzugeben.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleißteile und Routinewartungen.
Torqeedo ist berechtigt, die Garantieansprüche zu verweigern, wenn
die Garantie nicht ordnungsgemäß eingereicht wurde (insbesondere Kontaktauf-
nahme vor Einsendung reklamierter Ware, Vorliegen eines vollständig ausgefüll-
ten Garantiescheins und des Kaufbelegs, vgl. Garantieprozess).
eine vorschriftswidrige Behandlung des Produkts vorliegt.
die Sicherheits-, Handhabungs- und Pflegehinweise der Anleitung nicht befolgt
wurden.
vorgeschriebene Service-Intervalle nicht eingehalten und dokumentiert wurden.
der Kaufgegenstand in irgendeiner Weise umgebaut, modifiziert oder mit Teilen
oder Zubehörartikeln ausgerüstet worden ist, die nicht zu der von Torqeedo aus-
drücklich zugelassenen bzw. empfohlenen Ausrüstung gehören.
vorangegangene Wartungen oder Reparaturen nicht durch von Torqeedo auto-
risierte Betriebe vorgenommen wurden bzw. andere als Original-Ersatzteile ver-
wendet wurden. Es sei denn, der Endabnehmer kann nachweisen, dass der zur
Ablehnung des Garantieanspruchs berechtigte Tatbestand die Entwicklung des
Fehlers nicht begünstigt hat.
Neben den Ansprüchen aus dieser Garantie hat der Endabnehmer gesetzliche Ge-
währleistungsansprüche aus seinem Kaufvertrag mit dem jeweiligen Händler, die
durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden.
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