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D Batterie - Wartung, Aufladung, Wechsel; Sicherheitsbestimmungen Im Umgang Mit Säurebatterien - Jungheinrich EFG 213 Betriebsanleitung

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D Batterie - Wartung, Aufladung, Wechsel

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Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Säurebatterien
Wartungspersonal
Das Aufladen, Warten und Wechseln von Batterien darf nur von hierfür
ausgebildetem Personal durchgeführt werden. Diese Betriebsanleitung und die
Vorschriften der Hersteller von Batterie und Batterieladestation sind bei der
Durchführung zu beachten.
Brandschutzmaßnahmen
Beim Umgang mit Batterien darf nicht geraucht und kein offenes Feuer verwendet
werden. Im Bereich des zum Aufladen abgestellten Flurförderzeugs dürfen sich im
Abstand von mindestens 2 m keine brennbaren Stoffe oder funkenbildende
Betriebsmittel befinden. Der Raum muss belüftet sein. Brandschutzmittel sind
bereitzustellen.
Wartung der Batterie
Die Zellendeckel der Batterie müssen trocken und sauber gehalten werden.
Klemmen und Kabelschuhe müssen sauber, leicht mit Polfett bestrichen und fest
angeschraubt sein. Batterien mit nichtisolierten Polen müssen mit einer rutschfesten
Isoliermatte abgedeckt werden.
VORSICHT!
Vor Schließen der Batterietür sicherstellen, dass das Batteriekabel nicht beschädigt
wird. Bei beschädigten Kabeln besteht die Gefahr des Kurzschlusses.
Entsorgung der Batterie
Die Entsorgung von Batterien ist nur unter Beachtung und Einhaltung der nationalen
Umweltschutzbestimmungen oder Entsorgungsgesetze zulässig. Es sind unbedingt
die Herstellerangaben zur Entsorgung zu befolgen.
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