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Sicherheits- Und Transporthinweise Zum Akkupack - Argus 165 Handbuch

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2.1 Sicherheits- und Transporthinweise zum Akkupack

Transport
Der Akkupack wurde nach der UN-Richtlinie (ST/SG/AC.10/11/Rev. 4, Teil III, Unterkapitel
38.3) getestet. Um Überdruck, Kurzschluss, Zerstörung und gefährliche Rückströme zu
verhindern sind Schutzfunktionen implementiert. Da sich die im Akkupack enthaltene 
Lithiummenge unterhalb aktueller Grenzwerte befindet, unterliegt es weder als einzelnes
Teil noch an ARGUS montiert den internationalen Gefahrgutvorschriften. Bei einem 
Transport mehrerer Akkupacks kann sich die Beachtung dieser Vorschriften jedoch als 
notwendig erweisen. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.
Eine Nichtbeachtung der nachfolgenden Gefahren- und Warnhinweise kann
die Schutzeigenschaften des Akkupacks beschädigen. Dadurch können
extrem hohe Ströme und Spannungen auftreten, die zu abnormalen
chemischen Reaktionen, Säurelecks, Überhitzung, Rauch, Explosion und/
oder Feuer führen können. Des weiteren wird bei Nichtberücksichtigung der
Hinweise sowohl die Leistungsfähigkeit als auch die Leistungsdauer negativ
beeinflusst.
Gefahren-/Warnhinweise
1.
Der Akkupack darf nicht demontiert oder kurzgeschlossen werden.
2.
Der Akkupack darf nicht ins Feuer geworfen oder erhitzt (> 60 °C) werden.
3.
Der Akkupack darf weder nass noch feucht werden.
4.
Das aktive Laden des Akkupacks (Akku laden) und das Automatische Laden
(defaultmäßig eingeschaltet) dürfen nur in einem Temperaturbereich von 0 °C bis
+40 °C erfolgen. 
Die Langzeitlagerung eines Akkupacks sollte zu Gunsten seiner Lebenszeit nicht
oberhalb von +50 °C erfolgen.
5.
Der Akkupack darf nur mit dem zugehörigen ARGUS oder einem dafür
freigegebenen Ladegerät geladen werden.
6.
Der Akkupack darf nicht mit einem scharfen Objekt durchbohrt werden.
7.
Der Akkupack darf weder geworfen noch Schlägen ausgesetzt werden.
8.
Beschädigte oder verformte Akkupacks dürfen nicht mehr verwendet werden.
9.
Die Akkupackkontakte haben eine Polarität (plus und minus) und dürfen nicht mit
umgekehrter Polarität mit dem ARGUS oder dem Ladegerät verbunden werden.
10.
Der Akkupack darf nur in der vorgesehenen Weise mit dem zugehörigen ARGUS
oder Ladegerät verbunden werden.
Der Akkupack darf nicht mit elektrischen Ausgängen wie von Steckernetzteilen, 
11.
Kfz-Ladeadaptern usw. direkt verbunden werden.
12.
Der Akkupack darf nur in Verbindung mit ARGUS verwendet werden.
13.
Der Akkupack darf nicht mit metallischen Gegenständen verbunden, transportiert
oder gelagert werden.
ARGUS 165
2 Sicherheitshinweise
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